BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 154

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.49.1820. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (206 d.B. und 247 d.B. sowie 8157/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Ta­ges­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um den Bericht.

 


17.49.34

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

17.50.01 Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

17.50.4221. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kran­ken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009) (197 d.B. und 243 d.B. sowie 8158/BR d.B.)

 


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