BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 153

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Wir wollen nicht, dass die Arbeitnehmer bestraft, aber auch die Unternehmer und letzt­lich die Volkswirtschaft geschädigt werden.

Es gibt jetzt auch eine verbesserte Auszahlungsmöglichkeit. Früher lief es ganz normal ab: Die Arbeitnehmer hatten Anspruch, der Arbeitgeber hat angesucht, die Geldmittel wurden auf ein Konto überwiesen und ausbezahlt, die Lohnabgaben wurden entrichtet. Für die Unternehmen, die Rückstände hatten, wurde zwar eingereicht, und der Unter­nehmer hat dann den Betrag bekommen, den er in die Lohnverrechnung aufnehmen muss, er musste dann aber wieder an die BUAK schreiben, welche Lohnabgaben abzuziehen sind, und die BUAK hat den Nettobetrag an die Arbeitnehmer überwiesen. Da ist es aber natürlich vorgekommen, dass gewisse schwarze Schafe die Lohn­abga­ben nicht an das Finanzamt und nicht an die Gebietskrankenkasse gezahlt haben, geschweige denn dass sie die Beiträge an die BUAK bezahlt hätten.

Gemäß der neuen Regelung gehen die Zahlungen direkt von der BUAK an die Arbeit­nehmer und auch an die öffentlichen Körperschaften, und daher kann nicht der Schaden entstehen, der vorher für alle entstanden ist.

Ich glaube, dieses Gesetz bietet einerseits dem Arbeitgeber, der ordentlich zahlt, Schutz, andererseits aber auch dem Arbeitnehmer, der schneller und ordnungsgemäß zu seinem Geld kommt. Beide Teile haben ihren Vorteil, und auch die Wettbewerbs­fähigkeit der Unternehmen wird durch dieses Gesetz gestärkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


17.47.03

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss wurde ausführlich darüber debattiert, und es wurden auch Zahlen genannt, die ich jetzt noch kurz einbringen möchte.

Im betreffenden Jahr wurden 877 Firmen untersucht, die eine Berichtigung durchführen mussten. 80 Firmen haben eine Anzeige erhalten. Es hat leider Gottes 3 000 Geschä­digte gegeben, der wirtschaftliche Schaden beläuft sich, monetär beziffert, auf 2,8 Mil­lionen €.

Wie meine Kollegin schon ausgeführt hat, kann es nicht sein, dass Firmen, die ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichten und alles sozusagen so machen, wie es sich gehört, zum Handkuss kommen, wenn die anderen nicht einzahlen. Dadurch werden Leute doppelt geschädigt: Einerseits fließt kein Geld in den Topf, und andererseits können die Arbeitnehmer, wenn sie nicht selbst innerhalb von acht Monaten draufkom­men, dass sie überhaupt nicht angemeldet wurden, keine Ansprüche mehr geltend machen.

Ich habe aus dem Ausschuss mitgenommen, dass es ganz wichtig ist, dass man die Bauarbeiter informiert, dass sie nachfragen sollen, ob sie bei der BUAK gemeldet worden sind, um solche Fälle zu verhindern und eine doppelte Kontrolle zu gewähr­leisten. Es ist dies eine Verbesserung, und daher werden wir diesem Gesetz auch so zustimmen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundes­räten von ÖVP und SPÖ.)

17.48

17.48.20

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

 


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