BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 152

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17.41.28

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gesetzesnovelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes wird der Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern bekämpft.

Mit dieser Reform besteht auch die Möglichkeit, die Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK aufzustocken, und es wird eine rechtliche Basis für die Baustellenkontrolle geschaffen.

Es kann nun sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die oft gar nicht angemeldet waren, falsch eingestuft wurden oder die Gehälter nicht ordent­lich ausbezahlt bekamen, rascher zu ihrem Urlaubsentgelt kommen, da die BUAK rasch und ohne Umwege direkt an die Arbeitnehmer auszahlen kann.

Die Gesetzesnovelle stärkt die Arbeitnehmerrechte, und ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir dem Beschluss die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

17.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Jun­ker zu Wort. – Bitte.

 


17.42.42

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorausschicken, dass über 80 Prozent der Unternehmen im Baugewerbe ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmel­den und ihre Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubskasse zeitgerecht und vollständig entrichten. (Bundesrat Mag. Klug: Davon gehen wir aus!)

Es verhält sich aber nicht in allen Fällen so, und es ist auch nicht einzusehen, dass die pflichtbewussten Unternehmer Nachteile erleiden müssen, die durch unbedeckte An­sprüche entstehen.

Durch die Novelle wird ein neues, strengeres und besseres Kontrollsystem für die Bau­arbeiter-Urlaubskasse im Interesse der Betriebe und der Arbeitnehmer geschaffen. Die 16 neuen oder abgeänderten Bestimmungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse, der BUAK, geben jene Werkzeuge in die Hand, die nötig sind, um jene schwarzen Schafe in der Bauwirtschaft zu erwischen, die nicht ordnungsgemäß den richtigen Lohn an die Arbeitnehmer und die nicht die richtigen Beiträge beziehungsweise Abgaben an die Bauarbeiter-Urlaubskasse, an die Gebietskrankenkasse und an das Finanzamt zahlen.

Die BUAK darf jetzt auf Baustellen kontrollieren und hat Zugang zu den KIAB‑Daten. Bisher hatte sie nur Zugriff auf die Daten der Gebietskrankenkasse. Auch die Arbeit­nehmer haben die Möglichkeit, ihre Anmeldungen bei der BUAK zu überprüfen und nachzufragen, ob die Beiträge ordnungsgemäß einbezahlt wurden. Bis jetzt mussten das manche tun, weil sie über ihre Betriebe nicht Bescheid wussten, geschweige denn, dass sie wussten, wie die Firma überhaupt heißt. Viele dieser GesmbHs führen nämlich nicht einmal einen Familiennamen, sondern schießen wie giftige Schwam­merln aus dem Boden und verschwinden auch genauso schnell wieder. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)

Das sind auch nicht die Unternehmen, die wir vertreten und die wir uns wünschen! Diese verzerren ja auch die Wettbewerbsfähigkeit – denn ein Unternehmer, der alles abliefert und ordnungsgemäß bezahlt, kann keine so niedrigen Preise anbieten, son­dern er muss ordnungsgemäß anbieten –, und solchen Unternehmen stehen wir nicht zur Verfügung! Diese Unternehmen werden durch dieses Gesetz jetzt schneller an die Kandare genommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Sehr gut!)

 


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