BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 151

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Wir haben die Organtransplantation verbessert. Bisher sind Menschen bei Auslands­bezug oft zu keinem Organ gekommen, weil das rechtlich nicht geklärt war. Das wurde verbessert. Wir haben das Wochengeld nach der Geburt, wenn Adoption stattgefunden hat, verbessert. Und wir haben mehr Transparenz in den Fragen der Publikation von Verträgen zwischen der Sozialversicherung und den Ärzten eingeführt.

Eines ist mir ganz besonders wichtig: Es ist auch gelungen, einen Selbstbehalt abzu­bauen, darauf bin ich auch stolz: Im Bereich der bäuerlichen Krankenversicherung ist der Selbstbehalt für die Kinder eingeschränkt worden.

Das ist insgesamt ein Meilenstein auch in der Weiterentwicklung der Sozialver­siche­rung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

17.39

17.39.30

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen..

17.40.1019. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüber­las­sungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (674/A und 248 d.B. sowie 8156/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um den Bericht.

 


17.40.25

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


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