BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 150

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Menschen müssen nämlich oft monatelang auf eine Einstufung warten. Auch gibt es unterschiedliche Einstufungen durch die Ärzte.

In diesem Zusammenhang hoffe ich auch, dass die Regressfrage ein für alle Mal gelöst ist und dass nicht einzelne Bundesländer wieder Gedanken hegen, eine Änderung vorzunehmen, mit der wieder die Angehörigen belastet würden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute diesem 2. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz unsere Zustimmung geben, zeigen wir, dass uns die ältere Gene­ration schon sehr am Herzen liegt und uns viel wert ist. Die österreichische Sozial­politik, meine Damen und Herren, und wie sie derzeit von der Regierung betrieben, finanziert und abgesichert wird, zeigt, dass wir gegenüber anderen Staaten auf dem richtigen Weg in die richtige Zukunft sind. – Ich danke recht herzlich für die Aufmerk­samkeit. (Allgemeiner Beifall.)

17.34


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


17.35.03

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das 2. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz nimmt insgesamt 43 Veränderungen vor, die alle dazu dienen, Rechts­sicherheit sowie Verbesserungen des sozialrechtlichen Schutzes zustande zu bringen. Ich erlaube mir, drei besonders herauszustreichen.

Die Verbesserung für pflegende Angehörige wurde schon angesprochen: das bedeu­tet, dass sie sowohl in die Pensionsversicherung einbezogen werden – also pensions­rechtlich abgesichert sind – als auch in die Krankenversicherung einbezogen werden. Es ist ganz wichtig, bürokratische Verbesserungen zustande zu bringen, wenn es um Entgeltbegriffe geht, dass zum Beispiel die Nächtigungsgelder dem Steuerrecht angepasst werden und dass hier auch Rechtssicherheit entsteht. Außerdem möchte ich noch einen dritten Bereich herausgreifen: Man schafft gerade auch für Frauen Verbesserungen im Bereich des Notariats. Auch hier werden Kindererziehungszeiten entsprechend angerechnet.

Insgesamt zeigt dieses 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, wie man durch konse­quen­tes Arbeiten sicherstellen kann, dass die soziale Lage der Menschen verbessert wird, und hartnäckig an den Dingen gearbeitet wird.

Gestatten Sie, dass ich auch zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz ein paar Worte sage, weil einige Redner dazu etwas gesagt haben. Im Wesentlichen haben wir eine Reihe von Einzelmaßnahmen im Bereich des 3. Sozialrechts-Änderungsgesetzes. Es ist damit die 70. Novelle des ASVG einhergegangen. Das zeichnet eine moderne Sozialpolitik aus – dass das Sozialrecht den Lebensbedingungen ständig anzupassen ist. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Ange­hörige in der Pflegestufe 3 habe ich schon erwähnt. Wir haben den erleichterten Zu­gang für Hausgenossen in die beitragspflichtige Mitversicherung geschaffen.

Wir haben im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz einen Meilenstein in der Zahngesund­heit geschaffen, weil es möglich wird, dass in den Ambulatorien der Gebietskranken­kassen Menschen zu Zahnbehandlungen kommen – zur Zahnprophylaxe in Wirklich­keit, weil das in den Leistungskatalog der Zahnambulatorien der Gebietskrankenkasse aufgenommen wurde. Wir haben Änderungen in der Unfallversicherung, das heißt Erweiterung des Zuganges zur Unfallversicherung für Schilehrer. Und auch für Frauen, während sie Ausbildungen im Karenzurlaub machen: wenn sie bereit sind, sich beruf­lich weiterzubilden, werden sie auch in die Unfallversicherung einbezogen.

 


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