BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 149

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17.28.47Fortsetzung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich nehme die Verhandlungen zur Tages­ordnung wieder auf und verabschiede den Herrn Vizekanzler.

Wir setzen die Verhandlung über den Tagesordnungspunkt 18 betreffend 2. Sozial­rechts-Änderungsgesetz fort.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Petritz. – Bitte.

 


17.29.15

Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach dieser „fulminanten“ Dringlichen Anfrage und der „brisanten“ Diskussion mit unserem Finanzminister, geht dieser Tagesordnungspunkt 18. eigent­lich eher unter. (Bundesrat Konecny: Ja, ein bisschen – Entschuldigung, Herr Kolle­ge!) Ich werde trotzdem von meiner Warte aus, als Vertreter der Senioren versuchen, eine Stellungnahme abzugeben.

Meine Damen und Herren, ich glaube dass mit dieser Gesetzesänderung, was die Pensionsrechtsabsicherung für die pflegenden Angehörigen anbelangt, eine wichtige Maßnahme gesetzt wurde. Ich möchte daher aus meiner Sicht als Vertreter der älteren Generation einige Gedanken festhalten. Wenn wir wissen, dass sich die Zahl der älteren Menschen bis zum Jahre 2040 mehr als verdoppeln wird, dass die Zahl der Menschen über 65 Jahre bald die Zahl der Kinder unter fünf Jahren übertreffen wird und dass die Zahl der über 80-Jährigen sogar auf 200 Prozent ansteigen wird, so hat der Gesetzgeber einen sehr wichtigen Schritt in diese Zukunft gesetzt.

Da im Regierungsprogramm sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen zugunsten pflegender Angehöriger festgeschrieben wurden, ist auch ein langer gemeinsamer Wunsch beziehungsweise Antrag des österreichischen Seniorenrates doch über alle Parteigrenzen hinaus verwirklicht worden. Ich freue mich daher auch als Vertreter der älteren Generation über diese Gesetzesänderung.

Man sieht, wie wichtig es ist, dass es in einer Demokratie auch Impulsgeber gibt – und diesen sehe ich im Österreichischen Seniorenrat. Es ist uns gelungen, diese Anliegen für die ältere Generation immer wieder aufzuzeigen. Es wurde daher aus meiner Sicht eine sehr wichtige sozialpolitische Maßnahme gesetzt, indem der Bund ab der Pflege­stufe 3 die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung von pflegenden Angehörigen unbefristet und zur Gänze übernimmt und somit die pensionsrechtliche Absicherung deutlich verbessert.

Meine Damen und Herren, es sind überwiegend die Frauen, die diese Aufgabe übernehmen und durchführen! Und wer pflegebedürftige Menschen einmal gepflegt hat, weiß, welch enorme körperliche und physische Belastung das darstellt. Und wie viele leisten bis heute noch ehrenamtliche Pflegetätigkeiten! Ich möchte daher allen, die diese Leistungen vollbringen, ob im Familienverband zu Hause oder in den Pflege­heimen, hier ein aufrichtiges Dankeschön aussprechen! (Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)

Es ist daher Aufgabe der Regierung beziehungsweise der Politik, dafür zu sorgen, dass dieses Paket, das der Nationalrat beschlossen hat, auch dauerhaft finanziell abgesichert bleibt.

Für inhaltliche und Qualitätsverbesserungen sind wir natürlich immer offen. Abgesehen davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich es aber für notwendig, dass Einstufungen im Bereich des Pflegegeldes nach einem nachvollziehbaren, bundesweit einheitlichen Bewertungssystem effizienter und rascher vor sich gehen. Die betroffenen


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