BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 148

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Es ist reagiert worden, aber ich höre doch immer: Wir haben letztendlich einen Super­gewinn gemacht und haben den Supervorteil für den Steuerzahler! – Ich weiß zwar nicht, wie viel das in Prozent ist; wir wissen, dass das im Millionen-€-Bereich liegt, was in Relation zu Milliarden € relativ wenig ist. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: , aber es ist so!)  Was jetzt? Haben wir einen Supergewinn gemacht und war es eh supertoll, was gemacht wurde? (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das habe ich nie gesagt!) – Was haben Sie dann für Lehren gezogen? Dann brauchen wir ja gar keine Lehren zu ziehen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nicht einmal 300 Millionen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie werden also in Zukunft nichts mehr verlieren. Mich würde aber interessieren, wie Sie das erreichen wollen, dass so etwas nicht mehr passiert – mit der Expertengruppe. Trotzdem ist es aber schon mindestens zwei Jahre her, dass man weiß, dass das alles nicht so gemütlich ist, wie man vielleicht früher geglaubt hat. Da wäre es doch schön, wenn die Expertengruppe irgendwann eine Idee dazu hätte, wie denn dieser Plan ausschauen könnte, um Spekulationen künftig zu verhindern!

War es jetzt deutlich und umfassend genug formuliert, was ich gerne von Ihnen wissen würde? Das wäre der „Gescheitheitsgewinn“, den ich gerne von Ihnen näher erläutert haben möchte. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Wir haben über vieles diskutiert.

Dann möchte ich gerne noch eine Frage von Ihnen beantwortet haben, und zwar: Würden Sie es heute noch für richtig befinden, heute noch Geld aufzunehmen – auch von der Bundesfinanzierungsagentur – um es zu veranlagen und Gewinne zu erwirt­schaften? Also nicht, um es dahin zu zahlen, wo man es eben einmal braucht, sondern einfach um es zu veranlagen und möglichst hohe Zinsen zu erwirtschaften, so wie Sie es ja vorher toll gelobt haben?

Eine dritte Frage, die ich auch noch sehr gerne geklärt hätte, wäre die der Gewähr­leistung des Vier-Augen-Prinzips. Das steht letztendlich im Rechnungshofbericht Bund 2009/8. Darin steht bei den Empfehlungen der Punkt (14): „Zur Gewährleistung des Vier–Augen–Prinzips sollte auf eine Änderung der gesetzlichen Regelung betreffend die Geschäftsführerbefugnis hingewirkt werden.“

Sie haben uns gesagt, es gäbe das Vier-Augen-Prinzip ohnehin schon. Es gibt jetzt aber trotzdem eine Gesetzesänderung. Jetzt würde ich doch gerne von Ihnen konkret wissen: Warum schreibt der Rechnungshof in seinen Bericht, es solle doch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, wenn es doch ohnedies schon funktioniert? (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Vielleicht können Sie es dann laut sagen, mit dem Mikro. Okay? Danke. (Heiterkeit der Rednerin sowie bei der SPÖ und der Bundesräte Dönmez und Schennach.)

Abschließend möchte ich schon noch anmerken, dass der Rechnungshof bereits 2001 die Auffassung vertreten hat, dass die geübte Praxis der ÖBFA an die haushalts­rechtlichen Grenzen gelangt war, dass aber trotzdem im Jahr 2007 diese Praxis mas­siv ausgebaut wurde. Nach dem Rechnungshofbericht 2001 sollte man eigentlich da­von ausgehen können, dass sich die Veranlagungspraxis ändert, und zwar eher in Richtung Sicherheit. Das ist aber nicht passiert. (Beifall der Bundesräte Dönmez, Schennach und Mitterer.)

17.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen der­zeit nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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