BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 162

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18.15.3324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (12. FSG-Novelle) und die Straßenver­kehrsord­nung 1960 geändert werden (221 d.B., 180 d.B. und 257 d.B. sowie 8139/BR d.B. und 8171/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Ich verabschiede sehr herzlich Herrn Bundesminister Stöger und begrüße bei uns im Bundesrat Frau Bundesministerin Bures. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich ersuche um den Bericht.

 


18.17.00

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (12. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, vorbringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher auf die Verlesung verzichten und gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


18.17.10

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung deshalb verweigern, weil darin auch die Verkehrs­strafen enthalten sind, wobei bei diesen eine kräftige Erhöhung beschlossen wird.

Als Motivation und Begründung dafür wird angegeben, auch EU-Bürger in deren Heimat verfolgen zu können. Es kann aber nicht sein, dass wegen weniger EU-Bürger – das liegt vielleicht im Promillebereich – alle Strafen auch für alle Österreicher verteuert werden. Außerdem funktioniert eine Verfolgung im Heimatstaat nicht. Es funktioniert nicht bei Verwaltungsstrafen.

Ich begrüße aber die Gebührenfreiheit bei der Neuausstellung des C- und D-Führer­scheins und bei der Weiterbildung der Berufskraftfahrer. Das sind positive Maß­nahmen.

Wir würden uns aber solche Maßnahmen auch bei Behinderten wünschen, die lediglich befristete Führerscheine haben. Die Regelung solcher kleinen Punkte, die, wie bei den Behinderten, notwendig wären, wird leider immer vergessen.

Auffallend ist die Erhöhung der Strafen insbesondere bei Schnellfahrern unter dem Motto der Verkehrssicherheit. Jeder neue Verkehrsminister schaut darauf, unmittelbar nach seinem Amtsantritt die Strafen für Alko-Lenker und Schnellfahrer so rasch wie möglich zu erhöhen.

Jetzt wurde ein neuer Trick gefunden, um die Strafen erhöhen zu können: Wir müssen auch die Ausländer in deren Heimatstaat bestrafen. Damit sich die Strafe rechnet,


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