BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 198

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Besonders erwähnen möchte ich auch das Instrument der tätigen Reue, das mit dieser Novelle eingeführt wird. Es kommt jenen Tätern zugute, die das pflichtwidrige Amts­geschäft verhindern und einen erlangten Vorteil bei der Behörde abgeben. Es wurde schon angesprochen, dass auch die Abgeordneten – ich sehe das jetzt insbesondere aus dem Blickwinkel der Medien und der Bürger als notwendig an – miteinbezogen worden sind. Es liegt nun ein Entwurf vor, der einerseits der bedeutenden Stellung des freien Mandats Rechnung trägt und andererseits die Abgeordneten in den Amts­trägerbegriff einbezieht.

Ich glaube, mit diesem geänderten Korruptionsstrafrechtsgesetz liegt nunmehr ein Instrumentarium vor, das die notwendige Klarheit schafft (allgemeine Heiterkeit) – Sie haben das ja nachvollzogen – und so ein Mittel zur Bekämpfung der tatsächlichen Korruption darstellt. Statt eines nicht wirklich brauchbaren Breitbandantibiotikums verfügen wir nun über eine gezielt einsetzbare Medizin. – Ich danke Ihnen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

20.29

20.29.50

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.30.42Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt elf Anfragen, 2708/J-BR/09 bis 2718/J-BR/09, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.

Falls der Nationalrat am 1. September 2009 das Amtshilfe-Durchführungsgesetz be­schließt, ist für Donnerstag, den 3. September, 13 Uhr, eine außerplanmäßige Sitzung des Bundesrates in Aussicht genommen.

Sollte dieser Termin nicht in Anspruch genommen werden, findet am Donnerstag, den 8. Oktober 2009, 9 Uhr, die nächste Sitzung des Bundesrates statt. Für die Tages­ordnung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verab­schiedet hat, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungs­recht des Bundesrates unterliegen.

 


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