BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 10

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Die formelle Ernennung Herrn Mag. RÖPKES wird gemäß Art. 259 Abs. 1 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Oktober 2009 zu rechnen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Lebenslauf des Herrn Mag. Oliver RÖPKE und Auszug aus dem Beschlussprotokoll des 27. Ministerrates

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A b s c h r i f t

BUNDESKANZLERAMT – BUNDESKANZLER

351.000/0027-I/4/09

Pkt. 29 des Beschl.Prot. 27

27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009

29. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0011-IV/5/09, betr. Wirtschafts- und So­zialausschuss (WSA); Nominierung von Mag. Oliver RÖPKE anstelle von Mag. Evelyn REGNER als österreichisches Mitglied des WSA.

Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.

Wien, 28. Juli 2009

Mag. LEITNER

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Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirt­schaft, Familie und Jugend gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

Anlagen 3 bis 28

Anlage 3:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1522-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit dem Königreich Norwegen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. November 1995 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebie-
te der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll, BGBl. III
Nr. 1/1997 in der Fassung BGBl. III Nr. 181/2006, aufgenommen wurden.

 


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