Die formelle Ernennung Herrn Mag. RÖPKES wird gemäß Art. 259 Abs. 1 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Oktober 2009 zu rechnen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Beilagen:
Lebenslauf des Herrn Mag. Oliver RÖPKE und Auszug aus dem Beschlussprotokoll des 27. Ministerrates
*****
A b s c h r i f t
BUNDESKANZLERAMT – BUNDESKANZLER
351.000/0027-I/4/09
Pkt. 29 des Beschl.Prot. 27
27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009
29. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0011-IV/5/09, betr. Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA); Nominierung von Mag. Oliver RÖPKE anstelle von Mag. Evelyn REGNER als österreichisches Mitglied des WSA.
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Wien, 28. Juli 2009
Mag. LEITNER
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Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Anlagen 3 bis 28
Anlage 3:
Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 29. Juli 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1522-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich
Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der
27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhandlungen mit dem
Königreich Norwegen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des
am 28. November 1995 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebie-
te der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll, BGBl.
III
Nr. 1/1997 in der Fassung BGBl. III Nr. 181/2006, aufgenommen wurden.
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