BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 9

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der Mitgliedschaft zum AdR eingetreten ist – ein Antrag auf Neunominierung als Mit­glied des AdR dem Rat der EU gegenüber vorzulegen.

Die formelle Wiederernennung Herrn Mohrs wird gemäß Art. 263 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Oktober 2009 zu rechnen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Lebenslauf des Herrn Bürgermeisters a. D. Erwin MOHR und Auszug aus dem Be­schlussprotokoll des 26. Ministerrates.

*****

GZ 351.000/0026-I/4/09

B E S C H L U S S P R O T O K O L L  Nr. 26

über die Sitzung des Ministerrates am 7. Juli 2009

5. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0009-IV/5/09, betr. Ausschuss der Regio­nen; Neunominierung von Bürgermeister a.O. Erwin MOHR als Mitglied wegen Wech­sels des innerstaatlichen Mandates.

Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.

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Anlage 2:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An Herrn

Bundesratspräsidenten

Erwin PREINER

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3

1010 Wien                                                                                                    Wien, am 17. August 2009

Betrifft: Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines österreichischen Mit­glieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesregie­rung im Rahmen der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Herrn Mag. Oliver RÖPKE zum ordentlichen Mitglied des WSA anstelle von Frau Mag. Evelyn REGNER nominiert hat.

Diese Nominierung erfolgte aufgrund der Mitteilung des Österreichischen Gewerk­schaftsbundes, dass ein bisheriges Mitglied des WSA, Frau Mag. Evelyn REGNER, aus der Gruppe II (Arbeitnehmervertreter/innen) des WSA ausgeschieden ist und des Vorschlags, Herrn Mag. Oliver RÖPKE, Leiter des Europabüros des ÖGB in Brüssel, an ihrer Stelle namhaft zu machen.

 


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