BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 8

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Republik Indonesien, der Republik Südafrika, der Argentinischen Republik, der Födera­tiven Republik Brasilien, dem Königreich der Niederlande, der Regierung von Malaysia, der Republik Türkei, Australien, der Republik Indien, Japan, der Republik San Marino, dem Königreich Norwegen, Guernsey, mit den Vereinigten Staaten von Amerika, mit der Republik Finnland, mit dem Königreich Dänemark, St. Vincent und den Grenadi­nen, der Regierung der Republik Singapur, mit dem Fürstentum Monaco und mit dem Fürstentum Liechtenstein sowie eines Schreibens des Bundesministeriums für Wirt­schaft, Familie und Jugend über ein Abkommen Deutschland-Österreich-Schweiz ge­mäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilun-
gen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung sowie Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines Mitglieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss ge­mäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Anlagen 1 und 2

Anlage 1:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An Herrn

Bundesratspräsidenten

Erwin PREINER

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3                                                                         GZ: 405.828/0010-IV/5/2009

1010 Wien                                                                                                            Wien, am 20. Juli 2009

Betrifft: Information über die Neunominierung eines österreichischen Mitglieds zum Ausschuss der Regionen (AdR) gern. Art. 23c Abs. 5 B-VG

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesre­gierung im Rahmen der 26. Sitzung des Ministerrates am 7. Juli 2009 Herrn Bürger­meister a. D. Erwin MOHR zum ordentlichen österreichischen Mitglied des AdR wieder neu nominiert hat.

Herr Bürgermeister a. D. Erwin MOHR ist bereits seit Februar 2008 ordentliches Mitglied des AdR. Er war zu dieser Zeit amtierender Bürgermeister der Marktgemeinde WOL­FURT in Vorarlberg. Mit elektronischer Post vom 16. Juni 2009 teilte der Österreichi­sche Gemeindebund dem Bundeskanzleramt mit, dass Herr Bürgermeister a. D. MOHR mit Wirkung vom 20. Mai 2009 von seinem Amt als Bürgermeister zurückgetreten, aber weiterhin aufgrund seines kommunalen Wahlmandates vom April 2005 Mitglied der Gemeindevertretung von WOLFURT ist.

Durch den innerstaatlichen Mandatswechsel (von einer vollziehenden, einem demokra­tisch gewählten allgemeinen Vertretungskörper gegenüber verantwortlichen, Funktion in eine Mandatarfunktion eines demokratisch gewählten allgemeinen Vertretungskör­pers) ist nach Ansicht des AdR – auch dann, wenn keinerlei zeitliche Unterbrechung in


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