Republik Indonesien, der Republik
Südafrika, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik
Brasilien, dem Königreich der Niederlande, der Regierung von Malaysia, der
Republik Türkei, Australien, der Republik Indien, Japan, der Republik San
Marino, dem Königreich Norwegen, Guernsey, mit den Vereinigten Staaten von
Amerika, mit der Republik Finnland, mit dem Königreich Dänemark,
St. Vincent und den Grenadinen, der Regierung der Republik Singapur,
mit dem Fürstentum Monaco und mit dem Fürstentum Liechtenstein sowie
eines Schreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und
Jugend über ein Abkommen Deutschland-Österreich-Schweiz gemäß
Artikel 50 Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten
Mitteilun-
gen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung
angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung sowie Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines Mitglieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG
Anlagen 1 und 2
Anlage 1:
BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An Herrn
Bundesratspräsidenten
Erwin PREINER
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 3 GZ: 405.828/0010-IV/5/2009
1010 Wien Wien, am 20. Juli 2009
Betrifft: Information über die Neunominierung eines österreichischen Mitglieds zum Ausschuss der Regionen (AdR) gern. Art. 23c Abs. 5 B-VG
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesregierung im Rahmen der 26. Sitzung des Ministerrates am 7. Juli 2009 Herrn Bürgermeister a. D. Erwin MOHR zum ordentlichen österreichischen Mitglied des AdR wieder neu nominiert hat.
Herr Bürgermeister a. D. Erwin MOHR ist bereits seit Februar 2008 ordentliches Mitglied des AdR. Er war zu dieser Zeit amtierender Bürgermeister der Marktgemeinde WOLFURT in Vorarlberg. Mit elektronischer Post vom 16. Juni 2009 teilte der Österreichische Gemeindebund dem Bundeskanzleramt mit, dass Herr Bürgermeister a. D. MOHR mit Wirkung vom 20. Mai 2009 von seinem Amt als Bürgermeister zurückgetreten, aber weiterhin aufgrund seines kommunalen Wahlmandates vom April 2005 Mitglied der Gemeindevertretung von WOLFURT ist.
Durch den innerstaatlichen Mandatswechsel (von einer vollziehenden, einem demokratisch gewählten allgemeinen Vertretungskörper gegenüber verantwortlichen, Funktion in eine Mandatarfunktion eines demokratisch gewählten allgemeinen Vertretungskörpers) ist nach Ansicht des AdR – auch dann, wenn keinerlei zeitliche Unterbrechung in
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