Die Erlaubnis, Qualitätswein in Tetrapak oder Bag-in-Boxes abzufüllen, soll die österreichischen Weine international noch wettbewerbsfähiger machen und eine Absatzförderung auf Drittlandsmärkten ermöglichen – wobei ich hoffe, dass die Weinbauern in Österreich weiterhin bei ihren traditionellen Glasflaschen bleiben werden.
Wie ich am Anfang schon erwähnt habe, komme ich aus einem Bezirk und einer Region, die sich in den letzten Jahren durch die Produktion von Weinen und Qualitätsweinen einen positiven Namen gemacht haben. In den Bezirken Güssing und Jennersdorf hat auch der ehemalige Haustrunk, der Uhudler, der aus den Selbstträgersorten „Noah“, „Isabella“, „Elvira“, „Concord“, „Ripatella“ und „Othello“ – um hier nur einige zu nennen – erzeugt wird, einen nationalen und teilweise auch internationalen Namen errungen. Unser Südburgenland ist stolz darauf, in Zeiten der Austauschbarkeit und Vereinheitlichung aller Dinge eine regionalspezifische Weinrarität vorweisen zu können.
Der Uhudler hat seinen Ursprung in der Zeit nach dem großen Reblausbefall Ende des 19. Jahrhunderts. Im Laufe des 20. Jahrhunderts kam der Uhudler als angeblich gesundheitsschädlich in Verruf, was zum Verbot von Weinverschnitten mit Erzeugnissen aus Direktreben, zur Rodung in den dreißiger Jahren und zu einem Verkehrsverbot von Direktträgerweinen führte. Der Uhudler blieb als Haustrunk erlaubt. 1985 wurde der Wein endgültig verboten. Aufgrund intensiver Bemühungen wurde der Uhudler 1992 wieder in das österreichische Weingesetz aufgenommen.
Die bewegte Geschichte des Uhudlers ist zu einem der wichtigen Elemente für den besonderen Ruf des Weins als regionale traditionelle Spezialität geworden. Der Uhudler hat heute als Werbeträger positiven Einfluss, vor allem auf den Tourismus im Südburgenland. Was für mich trotzdem verwunderlich ist, ist, dass nach Auskunft im Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft vom vergangenen Mittwoch der Uhudler sich in einer sogenannten Grauzone befindet, mit der Folge, dass der Uhudler im Jahre 2020 wieder vor einem Produktionsverbot steht. Hier darf ich an dich, sehr geehrter Herr Minister, die Bitte richten, dass wir rechtzeitig und begründet eine positive Lösung für den Uhudler auch auf EU-Ebene anstreben.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich komme wieder auf das Weingesetz zurück. Es ist ein Gesetz, von dem ich überzeugt bin, dass es für die Konsumenten und die Produzenten Vorteile bringt. Wir sind auf unsere österreichischen Weine, auf unsere österreichischen Qualitätsweine sehr stolz. Ich danke unseren Weinbäuerinnen und Weinbauern für ihre hervorragende Arbeit. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion stimmen dieser Novelle gerne zu. In vino veritas! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
10.55
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.
10.55
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei der ÖVP: „Grüne“ haben Sie nicht gesagt!) Die Grünen, Niederösterreich. – Danke, super, Herr Kollege!
Als Grüne aus Niederösterreich möchte ich betonen, dass die Grünen 1995 den Uhudler befreit haben; bitte, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Der Uhudler hat ja schon die Diskussion im Ausschuss bewegt, ebenso wie die Tetrapak-Diskussion.
Für mich ist die schlimmste Nebenwirkung an diesem Weingesetz nicht das Tetrapak, sondern so manche Ausdrücke, die zum Glück nur im Gesetz und nicht auf dem Etikett stehen, so wie „Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geografische An-
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