BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 49

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Mit der gegenständlichen Gesetzesnovelle wird die Vollziehung nunmehr ausschlie­ßlich bei den Bundesbehörden – mit Ausnahme der Aufgaben der wissenschaftlichen Behörden, diese bleiben weiter in der Länderkompetenz; da geht es auch um Zuchtver­ordnungen –, also bei der Zollbehörde angesiedelt werden.

Die Bezirksverwaltungsbehörden werden künftig weder Kontrollen noch Strafverfahren zu führen haben. Dadurch wird es im Bereich der Länder zu einer entsprechenden Kostenersparnis kommen. Das freut natürlich einen Vertreter der Länderkammer, wenn es einmal ein Gesetz gibt oder eine Gesetzesnovelle, die auch den Ländern die Mög­lichkeit gibt, Kosten einzusparen.

Die erfreuliche Einstimmigkeit – es war eine Fünfparteieneinigung darüber auch im Na­tionalrat, und ich gehe davon aus, dass das auch in diesem Haus, im Bundesrat, der Fall sein wird – bringt nicht nur eine Verbesserung der Situation von gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tieren, sondern es geht auch um den Handel mit tierischen Produkten, speziell dem Kaviar. Manche haben dieses Gesetz auch als „Lex Kaviar“ bezeichnet. Ich möchte aber nicht näher darauf eingehen.

Folgendes ist mir noch wichtig, hier auch zu erwähnen, denn gerade in den letzten Jahren hat dieses Segment immer stärker zugenommen: Es ist das sogenannte Schlupfloch im Internet. Ich finde, mehr Augenmerk sollte jenem Artenhandel ge­schenkt werden, der heute im Internet stattfindet. Hier tun sich völlig neue Dimensio­nen auf. Per Mausklick wird auch der Handel mit gefährdeten und vom Aussterben be­drohten Tier- und Pflanzenarten betrieben.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang bei dir, Herr Minister, sehr, sehr herzlich be­danken für das gemeinsame Vorgehen auch mit dem Finanzministerium. Was die so­genannte Cybercrime-Abteilung anlangt, geht es darum, eben auch im Bereich der neuen Medien, im Bereich des Internets Dinge hintanzuhalten, die oft anonym, aber sehr schnell abgewickelt werden.

In diesem Sinn werden wir von der Fraktion der ÖVP diesem Gesetz gerne die Zustim­mung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundes­rätin Ebner. – Bitte.

 


11.20.55

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion und ich persönlich, wir können diese Änderung des Artenhandelsgesetzes nur begrüßen, in dem es darum geht, die Überwachung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflan­zenarten durchzuführen, dem Handel mit diesen Einhalt zu gebieten und ihn auch neu zu regeln.

Es wird auch in Hinkunft notwendig sein, den Handel mit den im Gesetz definierten ge­fährdeten Wildtierarten und Pflanzenarten genau zu kontrollieren und einer strengeren Überwachung zu unterziehen. Die Zusammenlegung der Kompetenzen von Bezirks­hauptmannschaften und Zollbehörden auf eine Behörde können wir nur begrüßen, da­mit auch hier in einem hohen Maß eine Erleichterung stattfindet.

Wie viele wissen, blüht der Handel mit seltenen wie auch exotischen Tierarten, woraus auch Kapital geschlagen wird. Der Transport, vielfach in engen Käfigen und Koffern, teilweise auch ohne Nahrung, ohne Wasser, ist verwerflich, denn das bedeutet für die­se Lebewesen stundenlange Qualen, und dem muss Einhalt geboten werden. Ganz abgesehen davon, dass die neuen Besitzer teilweise überhaupt keine Möglichkeiten haben, diese Lebewesen auch entsprechend artgerecht zu halten.

 


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