Nicht unerwähnt möchte ich auch den Tourismus lassen. Viele Touristen schmuggeln, ob es jetzt wissentlich oder unwissentlich ist, aus ihren Reiseländern Exemplare der artengeschützten Tiere und Pflanzen. Hier müsste verstärkt informiert und auch kontrolliert werden.
Eine Vielzahl von lebenden Tieren und Pflanzen wird jedes Jahr in die Europäische Union eingeführt, seien es Papageien aus Südamerika oder wunderschöne Orchideen aus Südostasien. Aber nicht nur diese lebenden Tier- und Pflanzenarten werden teilweise illegal geschmuggelt, es gibt auch eine Vielzahl an Produkten von diesen Tier- und Pflanzenarten. Ich darf hier vielleicht nur Schuhe aus Reptilienleder oder getrocknete Pflanzen erwähnen, die für medizinische Zwecke verwendet werden und ebenfalls illegal nach Österreich gelangen.
Wir haben schon gehört, Österreich hat 1982 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterzeichnet, das eben auch zum Ziel hat, die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Trotzdem ist Österreich bei der legalen Einfuhr exotischer Tiere und Pflanzen ein nicht ganz unbedeutendes Land, und Österreich ist auch ein bedeutendes Land in der Wiederausfuhr von weiterverarbeiteten Lederprodukten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Änderung des Artenhandelsgesetzes ist Österreich bemüht, den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten noch besser zu überwachen, den illegalen Handel zu unterbinden und die Kontrollen der Behörden wirksamer zu machen. Verstärkte Informationen hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtungen im Handel mit diesen Tier- und Pflanzenarten sind der erste Schritt zu einem Bewusstsein, das bedeutet, sowohl die Natur zu schützen als auch den Fortbestand für unsere Nachkommen zu sichern.
Unsere Fraktion wird daher dieser Gesetzesänderung ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
11.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
11.24
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Unter Artenschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Welt. Der Handel mit Produkten tierischer oder pflanzlicher Herkunft sowie mit lebenden Exemplaren ist neben der Zerstörung der natürlichen Lebensräume die Hauptursache für die Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten.
Der Handel mit wildlebenden Tier- oder Pflanzenarten wird mit dem neuen Gesetz besser geregelt, und Vergehen werden effizienter bestraft. So sollen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig wildlebende Tier- oder Pflanzenarten oder Teile oder Erzeugnisse daraus ohne entsprechende Genehmigung einführen beziehungsweise mit diesen handeln, zukünftig auch gerichtlich verfolgt werden.
Die geschützten Arten sind auch keine Urlaubssouvenirs. Um eine schnellere und kostengünstigere Sanktionierung zu ermöglichen, werden geringfügige Vergehen zukünftig mittels einer einfachen Strafverfügung geahndet werden. Dadurch können vor allem Vergehen im Reiseverkehr im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von artengeschützten Touristensouvenirs rasch und effizient bestraft werden.
Weiters wird es künftig vereinfachte Verfahren bei der Ermittlung geben. Waren bisher zwei unterschiedliche Behörden zuständig, werden in Zukunft die Kontrolle und die Durchführung des Strafverfahrens ausschließlich von den Zollbehörden vorgenommen
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