BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 51

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werden. Überdies sind die Nachweispflichten und Kontrollbefugnisse genau definiert und ausdrücklich gesetzlich verankert. Personen, die ein Exemplar besitzen, müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde die Herkunft und den rechtmäßigen Erwerb nachweisen.

Artenschutz ist ein Thema, das uns wichtig ist. Es geht darum, einzelne Arten zu be­wahren und die Lebensräume diverser Tiere, Vögel, Fische und Pflanzen zu schützen. Mit diesen neuen Bestimmungen wird der Schmuggel eingedämmt werden, und es ist, falls doch, mit umfangreichen, hohen Strafen zu rechnen. Unsere an den Grenzen ar­beitenden Zollbeamten sind den Artenschutz betreffend bestens geschult und decken auch immer wieder Fälle auf. Dadurch, dass die Zuständigkeit neu geregelt wird, wird auch die Effizienz auf jeden Fall verbessert. Wir stimmen daher gerne diesem Gesetz zu. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundes­rätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.27.50

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen diesem Gesetz nicht nur zu, wir begrüßen es sogar. (Zwischenrufe. – Beifall der Bundesräte Schennach und Dönmez sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.) Was heißt „Schau“? Vielleicht sollten wir öfter mal zustimmen.

Was das Washingtoner Artenschutzabkommen anlangt, hat ja Österreich leider etwas zu spät unterzeichnet. Das Ergebnis daraus haben wir jetzt immer noch in Gänserndorf sitzen in Form von Schimpansen, die damals für die Wissenschaft missbraucht wurden und die nun im Affenhaus gepflegt werden. Insofern sind wir sehr froh, dass wir jetzt dieses Gesetz beschließen, noch schärfere Bestimmungen einführen und vor allem durch die Konzentration der Verantwortlichkeiten das Ganze effektiver und effizienter gestalten können.

Ich persönlich finde den Handel mit exotischen Tieren an und für sich entbehrlich be­ziehungsweise überflüssig. Der illegale Handel mit exotischen Tieren und wildlebenden Arten ist nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich, nicht nur für die Arten, sondern zum Teil auch für die Käufer. Immer wieder passieren so Dinge, wie dass es in einem Haus brennt, und in diesem Haus sind Giftschlangen. Wie man dann als Feuerwehr­mann damit umgeht, ist sicher wenig lustig. Es ist sicher unangenehmer einen Brand in einem Haus mit Giftschlangen zu löschen als in einem Haus ohne Giftschlangen.

Egal, wer in Österreich die Tiere hält, und egal, wie gut er sie hält (Bundesrat Gruber: Ganz gleich, wie die Schlangen ausschauen! – Heiterkeit) – ganz gleich, wie die Schlangen ausschauen, und egal, wer sie hält –, im Prinzip ist es so, dass die Haltung von exotischen Tieren in Österreich sicher nie ganz artgerecht passieren kann und dass es sicher immer optimaler ist, wenn diese in ihrer Heimat bleiben können.

Das Problem, das wir mit diesen exotischen Tieren in Österreich zum großen Teil ha­ben, ist, dass das einfach viel Geld kostet. Wir haben es im Ausschuss gehört: Die Tie­re, die vom Zoll aufgegriffen werden, müssen ja dann auch irgendwo untergebracht werden. Da finden sich dann irgendwelche Zoos, die das vielleicht übernehmen kön­nen. Ganz einfach gestaltet sich das nie. Ich denke mir, damit liegen diese Schmugg­ler, wie auch immer, auch der öffentlichen Hand ganz schön auf der Tasche.

Deshalb unterstützen wir das, wie gesagt, und freuen uns, wenn da jetzt effizienter vor­gegangen wird durch den Zoll. Das schützt einerseits die Tiere, das schützt anderer­seits auch die Gesellschaft, denn Tierschutz ist auch etwas, was für die Gesellschaft ganz wichtig ist.

 


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