desgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden (394 und 429/NR der Beilagen)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Erwin PREINER
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3 Wien, am 5. November 2009
1017 Wien GZ: 405.828/0019-IV/5/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter Hinweis auf Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich Dir mitteilen, dass der Ministerrat entsprechend zuvor stattgefundener Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien, in seiner Sitzung vom 3. November 2009 gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Herrn Bundesminister Dr. Johannes HAHN für die Funktion eines Mitgliedes der Europäischen Kommission für deren kommende Amtsperiode zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
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BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Erwin PREINER
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3 GZ: 405.013/0006-IV/5/2009
1017 Wien Wien, am 6. November 2009
Betrifft: Information über die Nominierung der österreichischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zum Ausschuss der Regionen (AdR) gem. Art. 23c Abs. 5 B-VG
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesregierung im Rahmen der 37. Sitzung des Ministerrates am 27. Oktober 2009 die Nominierung der – im nachstehenden Annex aufgelisteten – ordentlichen österreichischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AdR vorgenommen hat.
Die formale Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AdR wird gemäß Art. 263 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Dezember 2009 zu rechnen.
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