BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 5

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Beginn der Sitzung: 14.04 Uhr

 


Präsident Erwin Preiner: Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich eröffne hiermit die 778. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 777. Sitzung des Bundesrates vom 5. November 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Ana Blatnik, Dr. Magnus Brunner, Efgani Dönmez, Elisabeth Greiderer, Mag. Susanne Neuwirth, Mag. Bettina Rausch und Werner Stadler.

14.05.35Angelobung

 


Präsident Erwin Preiner: Da das bei der letzten Bundesratssitzung verhinderte und wiedergewählte Mitglied des Bundesrates Mag. Hammer heute im Bundesrat anwe­send ist, werde ich nun seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Schriftführer wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein.

Ich ersuche nun den Schriftführer um Verlesung der Gelöbnisformel.

14.05.45

 


Schriftführer Josef Saller: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

14.06.10

 


Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Ich gelobe. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Erwin Preiner: Ich begrüße Sie nun sehr herzlich zum wiederholten Male bei uns im Bundesrat.

14.06.50Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Erwin Preiner: Hinsichtlich jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundes­rates unterliegen, beziehungsweise der Schreiben des Bundeskanzleramtes gemäß Artikel 23c B-VG und der Mitteilung des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Berlakovich am 23. November 2009 und der Bun­desministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Heinisch-Hosek am 22. und 23. November 2009 innerhalb des EU-Raumes verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008 (III-87 und 428/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bun-


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