BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 78

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Mieterinnen und Mieter und der Wohnungseigentümer geschehen soll, und das haben wir jetzt im Gesetz auch so geregelt.

Es stimmt, ich konnte das für die Vergangenheit nicht regeln, aber für die Zukunft ist klargestellt, dass diese Kosten nicht übergewälzt werden können. Es ist aber auch nicht so, dass die Post auf diesen Kosten automatisch sitzen bleibt. Auch diesbe­zügliche Bedenken haben wir mit dieser Regelung berücksichtigt. Es ist nämlich so, dass wir die Vorfinanzierung sichergestellt haben, was die neuen Hausbriefanlagen betrifft. Die Post muss gesetzlich die Vorfinanzierung übernehmen – dafür hat sie auch einen relativ langen Zeitraum. Es gibt viele, die im Rahmen dieses Prozesses gesagt haben, dass der Liberalisierungsschritt eigentlich viel zu lange ist – und da haben wir das Gegenteil von einer Musterschülerin. Die lange Übergangsfrist ist, was mögliche private Anbieter betrifft, eher kritisch gesehen worden. Aber wir haben gesagt, wenn es der Post möglich ist, damit auch die finanzielle Vorsorge für diese Investitionen zu treffen, dann gibt es eine längere Frist dafür. Wenn dann aber die neuen privaten Markt­teilnehmer auf den Markt strömen und diese Infrastruktur „Postkastl“ mitbenüt­zen, dann soll es auch eine Abgeltung, nämlich eine Teilübernahme der Umrüstungs­kosten für die Postfächer geben.

Ich denke, dass es mit diesem Gesetz wirklich gelungen ist, Klarheit zu schaffen und für die Zukunft die Bedeutung der Postdienstleistung zu unterstreichen.

Es wurde in der Diskussion auch angesprochen, wie man das Gesetz lebt. Natürlich kommt es immer darauf an, wie ein Gesetz gelebt wird, aber ich glaube, es ist so formuliert, dass relativ klar ist, was der Gesetzgeber und ich als zuständiges Regie­rungsmitglied für eine notwendige Postinfrastruktur halten. Wie das Gesetz dann gelebt wird, ist allerdings eine operative Entscheidung, eine Entscheidung des Managements, das dafür verantwortlich ist, und damit letztlich eine Entscheidung des Eigentümer­vertreters. Ich hoffe, dass die ÖIAG darauf schaut, ob das, was der Gesetzgeber heute beschließt, auch eingehalten wird oder ob wieder versucht wird – so wie damals, als es kein klares Gesetz gab –, eine Schließungswelle durchzuführen. Ich würde mir schon wünschen, dass dem Management da auf die Finger geschaut wird, dass das, was in diesem Gesetz mehrheitlich, ich denke, die Zustimmung bekommen wird, auch tatsächlich gelebt wird. Aber es gibt ja parlamentarische Möglichkeiten, sich das dann noch anzusehen.

Wie gesagt, ich glaube, dass heute ein sehr gutes Gesetz vorliegt. In Bereichen, in denen es unterschiedliche Interessen, unterschiedliche Auffassungen gibt, muss es wie immer einen Kompromiss geben. In den Kernfragen habe ich aber eine gewisse Art von Kompromisslosigkeit an den Tag gelegt, nämlich was die Kollektivverträge, die Mindestanzahl und das Rosinenpicken, also die Kernelemente dieses Gesetzes betrifft. Das ist gut so.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu anderen Themen sagen, die angeschnitten wurden.

Zum Glasfaserausbau: Der Bundesrat hat vor Kurzem ein neues Telekom­munikations­gesetz beschlossen, das ein Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden € für den Glasfa­serausbau in Österreich ausgelöst hat. Das heißt, wir gehen da den richtigen Weg. Ich glaube aber, dass trotz der modernen Kommunikationstechnologien die Postkarten nicht ganz wegzudenken sind, und auch der eine oder andere Brief geschrieben wer­den wird.

Das Zweite, das ich noch kurz sagen wollte, ist: Mir hat gut gefallen, dass Bundesrat Schennach gemeint hat, dass die Post ein tolles österreichisches Unternehmen ist. Das sehe ich im Übrigen auch bei den Österreichischen Bundesbahnen so. Auch das ist ein Unternehmen, an dem wir tagtäglich arbeiten müssen, damit es noch besser


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