BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Daher kann man, wie Herr Bundesrat Schennach vorher gemeint hat, natürlich sagen, angemessene Löhne nach einem Kollektivvertrag, das ist eine schwammige Formulierung. Wir haben aber im Arbeitsrecht nichts Stärkeres als kollektivvertragliche Vereinbarungen. Der Kollektivvertrag ist ein ganz starkes Instrument, um Lohndumping auszuschließen. Wir haben in Österreich das Instrument des Kollektivvertrages, ausgehandelt von den Sozialpartnern, haben aber, auch wenn es ein noch stärkeres Instrument wäre, keinen gesetzlichen Lohn.

Wir wissen, dass wir in der Zweiten Republik, was Kollektivverträge, was sozialpart­nerschaftliche Vereinbarungen betrifft, sehr gut gefahren sind und dass wir daher in Österreich nicht im Wettbewerb mit Billiglohnländern, sondern im Wettbewerb mit hoch­wertigen Arbeitsplätzen stehen. Daher war mir das ganz wichtig, und es war in den Diskussionen auch sehr lange Thema, ob wir tatsächlich in ein Gesetz schreiben, dass ein Kollektivvertrag anzuwenden ist.

Ich bin froh darüber, dass es gelungen ist, diese Regelung im Gesetz zu verankern und damit nicht nur für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern uns eben auch darum zu bemühen, dass es in diesem Bereich kein Lohndumping gibt.

Die Frage der Umgehung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen diskutieren wir erstens einmal in vielen Bereichen – das ist auch eine ganz wichtige Diskussion, was Schein­selbständigkeit betrifft, wo man versucht, arbeitsrechtliche Regelungen, wie Kollektiv­verträge, zu umgehen. Aber auch da sieht das neue Postmarktgesetz etwas vor, das nicht erwähnt wurde. Wenn man als möglicher privater Anbieter nicht die Betriebsmit­tel, die Arbeitsbedingungen und daher auch die arbeitsrechtlichen Regelungen nach­weisen kann, dann gibt es eben keine Konzession.

Man kann nie ausschließen, dass es in einem Bereich sozusagen schwarze Schafe gibt, aber die sind dann rauszuholen. Gesetzlich ist das ganz klar: Wir haben einen Kollektivvertrag, und ein privater Anbieter, der die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen will, muss nachweisen, dass er die Betriebsmittel hat und sich auch arbeits­rechtlich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Andernfalls bekommt er keine Konzession. Auch das ist, glaube ich, ein starkes Mittel und daher das Gegenteil von schwammigen Formulierungen, die auch nicht meine Stärke sind.

Dritter Punkt, der mir wichtig ist – und damit zum „Rosinenpicken“ –: Private Anbieter finden sich immer dort, wo es große Gewinnchancen für eine Tätigkeit gibt. Das ist im Übrigen jetzt auch ein bisschen das Problem bei den Paketzustellungen. Versuchen Sie einmal, im ländlichen Raum über private Zusteller unter den gleichen Bedingungen etwas zustellen zu lassen. Das macht nur die Post, und die privaten Anbieter versorgen jene Gebiete, wo sie hohe Gewinnchancen haben.

Wir wissen, der Postdienstleister muss auch in die Täler und in die Regionen, die nicht so dicht besiedelt sind, fahren, die Privaten aber wollen nicht dorthin fahren – und das geht nicht. Daher enthält das Postmarktgesetz – viertens – einen Punkt, durch den dieses Rosinenpicken ausgeschlossen wird. Es geht darum, dass konzessionierte Markt­teilnehmer unter gewissen Regelungen, die klar definiert sind, auch eine Abgeltung für den Universaldienst leisten müssen.

Ein weiterer Punkt, der auch angesprochen wurde und der mir wesentlich erscheint, ist eigentlich eine Reparatur, die mit dem jetzigen Liberalisierungsschritt nicht sehr viel zu tun hat, nämlich die Frage der Hausbriefanlagen. Es war mir wichtig, sicherzustellen, dass die Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter übergewälzt werden, wie das gemacht wurde. Es waren ja nicht die Hauseigentümer, die es bezahlt haben. Es wurde auf die Mieter und Wohnungseigentümer übergewälzt. Mir ist es darum gegangen, dass, wenn eine Umrüstung erforderlich ist, das nicht auf Kosten der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite