BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 82

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Ein Danke an dich, ein Danke an deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

18.59


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.

 


19.00.18

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Beamter der Postdirektion Innsbruck, der der Institution Post mit einer mehr als 500-jährigen Geschichte 43 Jahre lang gedient hat, möchte ich schon sagen, dass dieses Gesetz bei meinen Tiroler Kolleginnen und Kollegen in der FCG sowie auch bei mir selbst nicht gerade Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.

Dieses Postmarktgesetz ist, wie wir alle wissen, der letzte Schritt in Richtung Öffnung und Liberalisierung der Postdienste, wie dies in entsprechenden Richtlinien der EU vorgesehen ist. Als leider unumgänglich erkannt, liegt das Hauptaugenmerk dieses neuen Gesetzes in der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung in ganz Österreich, insbesondere im ländlichen Raum, und in der Sicherstellung der Versor­gung.

Das vorliegende Gesetz ist jedoch nicht geeignet, die flächendeckende Versorgung mittel- und langfristig sicherzustellen, sondern es ist leider viel mehr nach den Kriterien der Globalisierung und den internationalen Kapitalverflechtungen ausgerichtet. Gerade in wesentlichen Punkten wird dies deutlich, so unter anderem bei der Regelung über den Universaldienst. Es ist bemerkenswert, dass der Gesetzgeber im Gegensatz zur Novelle des Postgesetzes 2005 nicht mehr von der Möglichkeit ausgeht, dass mehrere Universaldienstleister in Österreich ihre Leistungen anbieten.

Dass der Markt sowie die geographische und historische Struktur unseres Landes dies nicht zulassen, ist eine wichtige Erkenntnis. Da jedoch der Universaldienst laut dem Gesetz ein Mindestangebot darstellt, wird es aufgrund der begrenzten Ertrags­mög­lich­keiten in weiten Teilen des ländlichen Raumes auch nur dieses Mindestangebot geben.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird kein Postdienstanbieter das Postnetz in jenen Bereichen verstärken, die bereits jetzt unterversorgt sind. Zudem spricht das Gesetz von Zugangspunkten, die in der Versorgungsdichte unterschied­lichen Charakter haben können. Das sind Postgeschäftsstellen, eigen oder fremd betrieben, mobile Postämter, Landzusteller, Postbriefkästen. Diesbezüglich ist anzu­merken, dass Landzusteller und mobile Postämter niemals ein Ersatz für Postämter oder Postservicestellen sein können!

An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich sowohl der Gesetz­geber als auch die Österreichische Post leider schon längst vom Bestreben, dass die Universaldienste von eigenen Mitarbeitern der Post AG zu erbringen sind, verab­schiedet haben. Auf diese künftige Vorgangsweise lassen sowohl die aktuelle Unter­nehmenspolitik der Post AG als auch das vorliegende Gesetz leider schließen.

Insbesondere in der Aufspaltung und in der Folge der Auslagerung einzelner Bereiche liegen große Gefahren für die Versorgung des ländlichen Raumes. Es kann nicht sein, dass sich die Österreichische Post sukzessive der Bereiche Annahme und Zustellung entledigt und sich nur mehr auf die verhältnismäßig lukrativen Teile der Sortierung und der Logistik beschränkt.

Gerade aus Tiroler Sicht ist festzustellen, dass bereits die letzte Schließungswelle bei den Postämtern einen schweren Eingriff in die Versorgungsstruktur des ländlichen


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