BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 83

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Raumes dargestellt hat und der Status quo nicht als ausreichend für die Erbringung von Universaldiensten zu bezeichnen ist. Entgegen den geplanten gesetzlichen Bestimmungen sollte nicht der Universaldienstbetreiber ein Konzept für die Flächen­versorgung erstellen, sondern die Postbehörde. Die öffentliche Hand hat festzulegen, welche Dienste in welchem Umfang notwendig und zu erbringen sind. Eine rein quantitative Feststellung in diesem Zusammenhang ist mit Sicherheit unzureichend!

Die gegenwärtige Entwicklung zeigt bereits jetzt, dass sich die Kritik und die Befürch­tungen bewahrheiten. Viele Postpartner springen nach kurzer Zeit wieder ab oder können die gewohnte Servicequalität der Postämter, insbesondere im Hinblick auf Beratung, Verkauf und Bankgeschäfte, einfach nicht einhalten.

Ebenso ist der § 7 Abs. 1 dieses Postmarktgesetzes zu hinterfragen, wonach eine flächendeckende Versorgung mit Postgeschäftsstellen im Sinne des § 6 als gegeben gilt, sofern den Nutzerinnen und Nutzern bundesweit 1 650 Postgeschäftsstellen zur Verfügung stehen. Ob die Postgeschäftsstellen mit eigenem oder mit fremdem Per­sonal zu führen sind, wird in der Gesetzesvorlage nicht vorgeschrieben.

Da müsste ich jetzt den Kollegen Mitterer, der ja da so stark war in seiner Argumen­tation, fragen, wo man denn all diese Leute eigentlich hintun möchte. Da wird ganz locker über 1 000 Mitarbeiter „drübergesprungen“, die entlassen worden sind, und kein Mensch in diesem Hohen Hause fragt danach! Ich habe es bei einem einzigen ansatz­weise gehört.

Der Gesetzgeber soll im Sinne der Erhaltung des bisherigen Vertrauens in die Post­dienste in Österreich festlegen, dass mindestens drei Viertel der Postgeschäfts­stellen mit eigenem Personal zu führen sind und dass man nicht die Bevölkerung, die Menschen in Pools abschiebt, wo sie warten, bis man sie in Pension schickt oder bis sie zum Arzt gehen müssen.

Durch die Dichte solcher Zugangspunkte ist auch sicherzustellen, dass die in Öster­reich übliche hohe Qualität der Postdienste mittel- und langfristig nicht gefährdet wird. Das wird ja auch im Volksbegehren „Stopp dem Postraub“ gefordert, und die 140 582 Unterstützungserklärungen sind, obwohl dieses Volksbegehren in der Haupt­urlaubszeit aufgelegen ist, sind nicht einfach so vom Tisch zu wischen.

Angeblich orientiert sich diese Zahl von 1 650 Postgeschäftsstellen am derzeitigen Versorgungsstand. Es ist dem Gesetzgeber zugute zu halten, dass er erstmals eine quantitative Festlegung treffen ließ, was unter einer „flächendeckenden Versorgung“ zu verstehen ist. Jedoch liegt dieser Feststellung die unzutreffende Annahme zugrunde, dass der derzeitige Versorgungsstand als ausreichend gilt.

Auch die dahinter liegende Methodik zur Berechnung der maximalen Entfernungen der Poststellen gibt schon Anlass zur Besorgnis. Insbesondere die im Erläuterungstext dargelegte Methodik zieht den privaten Pkw als Grundlage jeglicher Mobilität im ländlichen Raum heran, was aber längst nicht überall zutrifft. Im ländlichen Raum gibt es zahlreiche Tages- und Wochenpendler. In weiten Teilen Österreichs betrifft dies sogar einen Großteil der Bevölkerung. In diesen Familien steht in der Regel kein zweites Fahrzeug zur Verfügung. Somit sind diese Personen überwiegend von den Zugangspunkten abgeschnitten.

Die Modelle für die Berechnung der Versorgungsgebiete sind jedenfalls zu verfeinern und den gewachsenen Strukturen anzunähern. Hierbei besteht ein großer Unterschied zwischen dem flachen Land und den Gebirgstälern. Ein Land wie Tirol, geschätzte Zuhörer, ist nun einmal nicht die Simmeringer Haide. Im Gebirge sind Nachbarorte wegen bestehender Naturgefahren oder anderer Rahmenbedingungen nicht immer erreichbar. Darüber hinaus beruhen historische, gewachsene Verbindungen oft auf


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