BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 84

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gänzlich anderen Faktoren als Entfernung, Größe des Ortes, Einwohnerdichte et cetera. Verkehrsknoten oder andere Standortvoraussetzungen, wie große Betriebe, Standort des Arztes, Geschäfte und so weiter, bilden hier ganz wichtige Kriterien.

Bezeichnend ist auch, dass die Gesetzesvorlage umfassende Regelungen im Hinblick auf die Hausbrieffachkästen und die Hausbrieffachanlagen enthält, jedoch keine qualitativ entsprechenden Bestimmungen über das Netz der Postfilialen.

Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf haben sich nach meinem Dafürhalten trotz umfangreicher Verhandlungen keine wesentlichen Änderungen ergeben. Somit stellt sich die Frage: Welchen Zweck haben denn eigentlich so lange Verhandlungen, gemessen an den recht bescheidenen Adaptierungen, die dann erfolgt sind? Es hat fast den Anschein, dass man in langwierigen Verhandlungen die Kernpunkte und die notwendigen Regelungen sozusagen in weitem Bogen umschifft hat.

Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses Gesetz von jenen verfasst worden ist, deren Wirkungsbereich durch dieses Gesetz zukünftig geregelt werden soll. Es ist doch bei der Beschlussfassung von Gesetzen darauf zu achten, dass sich nicht die Spieler selber die Regeln geben! Diese Tendenzen waren bereits bei mehreren Liberalisierungsvorgängen im infrastrukturellen Bereich zu beobachten. Ob durch dieses Gesetz die Zukunft der Österreichischen Post AG gesichert ist, erscheint mir mehr als fraglich. Trotzdem danke ich der Frau Ministerin für ihre Be­mühungen. Es war sicher nicht leicht, zu erreichen, dass wir wenigstens da angekommen sind. – Ich danke allen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

19.09


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Wenger. Ich erteile es ihm.

 


19.09.24

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich so auf die Uhr schaue, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass jenen die Sympathie gehört, die ihre Rede so kurz wie möglich halten. Ich werde mich daher auf einige wenige Sätze beschränken. Es ist ja wirklich schon nahezu alles gesagt worden, aber es gibt doch einige Ergänzungen, die mir im Besonderen aus der Sicht der ländlichen Region wichtig erscheinen.

Das Besondere am Postmarktgesetz ist, dass ein Markt liberalisiert wird, der kaum oder gar nicht wachsen wird. Das bedeutet, dass im Grunde genommen nur eine Umverteilung des Marktes möglich sein wird. Und dass es dazu besonderer Regelun­gen bedarf, ist ausreichend erläutert worden.

Die Sicherstellung der Bevölkerung in der Versorgung, die gleiche Qualität zu den gleichen Bedingungen – eine Zielsetzung, gegen die es ja grundsätzlich keinen Einwand geben kann, und sie wird auch angestrebt. Allerdings, meine Damen und Herren, hat die Umsetzung der Europäischen Postrichtlinie in nationales Recht meiner Meinung nach noch Lücken, die allerdings bei gutem Willen geschlossen werden können.

Was im § 7 unter flächendeckender Versorgung mit Postgeschäftsstellen und Post­dienstleistungen verstanden wird, wurde ausreichend erläutert. Hier erscheint mir ein Hinweis besonders wichtig, nämlich, dass in Gemeinden mit mehr als 10 000 Ein­wohnern und Bezirkshauptstädten zu gewährleisten ist, dass für mehr als 90 Prozent – ich betone: für mehr als 90 Prozent! – der Einwohnerinnen und Einwohner eine Post­geschäftsstelle in einer Entfernung von maximal zwei Kilometern erreichbar sein muss.


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