BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 79

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Aus dem Umstand, dass wir beide noch nicht über den Begutachtungsentwurf des jet­zigen ORF-Gesetzes und über alles, was dazugehört, gesprochen haben, abzuleiten, dass ich mit niemandem – Sie haben auch die Szene erwähnt – darüber gesprochen habe, ist schlicht und einfach falsch. Ich habe im Laufe des letzten Jahres, ich glaube, mit fast jedem aus der Szene – noch nicht mit jedem aus der Politik, da gebe ich Ihnen recht – über dieses Thema gesprochen. Wir haben einen Entwurf erarbeitet, der Ent­wurf ist in Begutachtung gegangen. Es werden, wie es dazugehört, dann die Stellung­nahmen eingearbeitet, und wir werden dann auch entsprechende Gespräche führen.

Was nun jedenfalls enthalten ist, was es bisher nicht gibt, ist eine unabhängige Me­dienbehörde erster Instanz. Das ist etwas, was weiter geht als das, was die EU-Kom­mission von uns haben wollte. Die EU-Kommission hat nur eine vom ORF unabhängi­ge Behörde als Aufsichtsbehörde verlangt. Wir wollen darüber hinausgehen und wollen sie verfassungsrechtlich unabhängig stellen. Das, was jetzt stattfindet, ist, dass wir einen verfassungsrechtlichen Auftrag umsetzen, und das gültige Verfassungsrecht, das in diesem Haus beschlossen wurde, sieht vor, dass wir bis 31. Dezember dieses Jah­res diese Auskunftsverpflichtung auf der einen Seite und das Auskunftsrecht, sozusa­gen von der anderen Seite gesehen, einfachgesetzlich festlegen müssen, nämlich auch mit dem Hintergrund, dass es dann die Interpellationsmöglichkeit des Parlaments gibt.

Sie können den Bundeskanzler nicht auffordern, dass er Ihnen zur KommAustria Aus­kunft gibt, wenn er nicht das Recht hat, eine Auskunft von dort zu verlangen. Und da­her hat diese Regelung den Sinn, dass es mehr parlamentarische Diskussion, mehr parlamentarische Kontrolle über auch verfassungsrechtlich unabhängig gestellte Be­hörden gibt.

Ich meine, das ist eine Frage, wie man den Rechtsstaat insgesamt konstruiert. Wenn man der Meinung ist, das Volk ist der Souverän und in Vertretung des Volkes das Par­lament, dann glaube ich, dass jede Einrichtung des Staates, auch wenn sie unabhän­gig gestellt ist, zumindest dorthin berichten muss. Und genau das machen wir jetzt mit dieser gesetzlichen Vorlage. Täten wir es nicht, wie gesagt, würden wir gegen den ver­fassungsrechtlichen Auftrag verstoßen, und das kann wohl auch nicht Ihre Intention sein.

Im Übrigen wollte ich mich auch zu Wort melden, um mich für die sachliche Diskussion, die ich jetzt ein Jahr hindurch hier im Bundesrat miterleben durfte, zu bedanken und Ih­nen frohe Feiertage, frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr zu wünschen. – Vie­len Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Staatssekretär, wir wünschen Ihnen auch frohe Weihnachten!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.34.186. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen


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