BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 78

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die können das an jene unabhängige Behörde weiterleiten und um Stellungnahme auf­grund einer parlamentarischen Anfrage bitten. (Bundesrat Konecny: Die sind dem ge­genüber nicht weisungsgebunden!) – Das passiert doch jetzt auch, lieber Kollege Ko­necny. (Bundesrat Konecny: Nicht bei weisungsfrei gestellten Dienststellen!) Ich kann sie um eine Stellungnahme bitten aufgrund einer parlamentarischen Anfrage, und eine parlamentarische Anfrage ist ein transparenter Prozess. Aber gut, wir sehen, wir bei­de sind hier nicht einer Meinung.

Trotzdem, das Ziel muss sein, eine Medienbehörde am Ende dieses Prozesses, der vielleicht im März, vielleicht im April abgeschlossen ist, weisungsfrei zu bekommen. Ich glaube, das zeigen uns auch andere Staaten, dass es möglich ist, echte weisungsfreie Medienbehörden zu haben. Das sollte auch das Ziel für die KommAustria sein. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

12.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

 


12.27.35

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Ich habe dem Kollegen Schennach vor­her zugeraunt, ich brauche 47 Sekunden. Ich fürchte, das werde ich angesichts dieser völlig unverständlichen Wortmeldung nicht ganz einhalten können.

Wir haben eine weisungsfrei gestellte, unabhängige Medienbehörde, aber das kann doch nicht bedeuten, dass die unverändert politisch Verantwortlichen nicht einmal in­formiert werden. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit den Interpellationsrech­ten von Nationalrat und Bundesrat.

Die Unterrichtung ist unterschiedlich für die beiden Genannten – Bundeskanzler res­pektive Verkehrsministerin – geregelt, über welche Gegenstände zu unterrichten ist oder sie sich unterrichten können. Aber klar ist, dass eine Kenntnis dieser Tätigkeit über eine Stellungnahme hinaus bei den letztlich politisch Verantwortlichen verbleiben oder in diesem Fall neu geschaffen werden muss.

Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Das ist auch eng verbunden zu sehen mit der Weisungsfreistellung von Behörden, dass diese gegenüber der Politik, Minister, Parlament auch eine Informationspflicht, eine Unterrichtungspflicht haben.

Ich glaube, daran den Verdacht zu knüpfen, nun sollte durch die Hintertür die KommAustria unter irgendeine Knute gebracht werden, beweist eine etwas zu farbige politische Phantasie.

Nein, der Grundsatz der Weisungsfreistellung der KommAustria wird dadurch in keiner Weise berührt, aber die Rechte des Nationalrates und auch des Bundesrates, die ent­sprechenden Vorgänge in Anfragen zu behandeln, das wird sichergestellt. Auch du, Stefan (in Richtung des Bundesrates Schennach), bist eingeladen, die kritische Beob­achtung der KommAustria durch solche Anfragen zu untermauern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Kühnel.)

12.30


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


12.30.01

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Eigentlich wollte ich mich nur ganz kurz zu Wort melden, jetzt muss ich doch auch dem Kollegen Schennach noch einmal antworten. (Bundesrat Schennach: Tut mir leid, dass ich euch Arbeit gemacht habe!) – Nein, das ist kein Thema.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite