BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.

 


12.22.15

Berichterstatter Martin Preineder: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.22.47

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das ist ja noch nicht das KommAustria-Gesetz, auf das wir warten, das derzeit in Begutachtung ist, genauso wie die anderen Medienpakete.

Mich überrascht dabei etwas schon sehr. Herr Staatssekretär, Sie sind in dieser Funktion der Erste, der keine Kommunikation übt, weder mit den anderen Fraktionen noch mit der Szene selbst. Ich nehme an, am 28. Dezember ist die Begutachtung ja beendet, Sie laden hoffentlich im Jänner zu Gesprächen ein, damit wir jenen großen Reformbedarf gemeinsam besprechen. Ein fix und fertiges Produkt vorzulegen und dann zu glauben, da stimmt ihr zu oder eben nicht, das ist bisher bei Mediengesetzen nicht üblich gewesen. Das muss ich ehrlich sagen.

Bei Ihrem Vorvorgänger, beim Kollegen Morak – dessen Politik ich nicht immer geteilt habe, wie Sie verstehen können –, waren eine regelmäßige Konsultation und regelmä­ßige Gespräche an der Tagesordnung. Das war eine andere politische Kultur, als ich sie jetzt erleben muss.

Warum wir heute gegen diese minimale Änderung sind, die ja heute in mehreren Ge­setzen stattfindet, das ist der Artikel 20 Abs. 2. Diese Form der Unterrichtungspflicht der Datenschutzkommission im Dienstrecht, jetzt auch in der KommAustria findet nicht unsere Zustimmung, denn es ist hinten herum, über die Hintertür versucht worden, dem Bundeskanzleramt oder Ministern die Möglichkeit zu geben, einer sogenannten unabhängigen Behörde zu signalisieren, was man will.

Ich weiß schon, der Bundeskommunikationssenat lässt das sicherlich nicht so mit sich machen und hat ein etwas anderes Selbstverständnis, aber auch hier wirkt das. Und genau diese minimale Gesetzesänderung in drei Zeilen zielt exakt auf diese Konstruk­tion ab. Das dürfte jetzt irgendwie der neue Gag dieser Regierung sein, genau diese Unterrichtungspflichten durchgehend einzuführen. Dass Sie das jetzt auch in der KommAustria machen, sehe ich zu ihrem Nachteil.

Sie wissen, dass ich ein Bekenner dessen bin – egal, welche Regierungskoalition es war –, dass die KommAustria einer der wichtigsten Meilensteine als Medienbehörde in unserem Land ist. Das große Ziel von uns allen muss es sein, gerade eine sensible Medienbehörde tatsächlich unabhängig zu machen und nicht durch die Hintertür wie­derum über Unterrichtungsrechte dem Bundeskanzleramt, der Ressortführung, aber auch in dem Fall dem Infrastrukturministerium hier Möglichkeiten einzuräumen.

Wenn man parlamentarische Kontrolle tatsächlich will, Herr Staatssekretär, dann geht das auch über die parlamentarische Kontrolle. (Bundesrat Konecny: Eben nicht!) – Eben schon. Ich kann das über ein Anfragerecht machen. (Bundesrat Konecny: Wen willst du denn da fragen? Den Bundeskanzler oder die Ministerin, die das nicht wissen dürfen?)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite