BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 122

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Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.14.28 19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (890/A und 518 d.B. sowie 8222/BR d.B. und 8270/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Nun gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich ersuche um den Bericht.

 


15.14.46

Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminis­ter! Gospod zvezni minister! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalra­tes vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. De­zember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht. – Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.

 


15.15.35

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um bei den Worten des Herrn Bundesministers zu bleiben, würde ich sagen, es ist ein guter Tag für den öster­reichischen Sport. Mit dieser Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz wird der Kampf gegen Doping in Österreich effizient fortgesetzt.

Ich erinnere an die 759. Sitzung des Bundesrates vom 25. Juli 2008. Wir diskutierten damals, neben anderen, die unrühmlichen Vorkommnisse während der Olympischen Winterspiele in Turin. Wenn man sich die Chronologie der Dopingskandale vor Augen führt, kann man einer weiteren Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes nur uneinge­schränkt zustimmen. Ich habe es damals, am 25. Juli 2008, in meiner Rede zum Anti-Doping-Gesetz außerordentlich bedauert, dass aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode die Beratungen auf halbem Weg stehen geblieben sind. Umso erfreulicher ist es daher, dass uns heute die nächste Novelle des Anti-Doping-Gesetzes vorliegt. Erfreulich ist auch, dass man sich im Sportausschuss und in dessen Unterausschuss auf eine gemeinsame Vorgangsweise verständigen konnte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der getroffene Konsens vermeidet eine pau­schale Kriminalisierung der Sportlerinnen und Sportler, bietet aber die Gewähr, dass es für jene, die Doping organisiert haben, keine Nachsicht gibt. Nicht die Verfolgung von Hobby- und Breitensportlern ist das Ziel, sondern klare Konsequenzen für Profisportler, die sich durch Doping wirtschaftliche und sportliche Erfolge erschlichen haben. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern Sportbetrug! Sportbetrug kann nach geltenden strafrechtlichen Bestimmungen schon heute verfolgt werden.

Trotz aller erfreulichen Fortschritte wird die Diskussion darüber weitergeführt werden, warum es nicht strafbar sei, wenn Sportlerinnen und Sportler nachweisbar selbst do-


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