BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 123

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pen. Das ist nur schwer nachvollziehbar. Ich persönlich teile die Auffassung einiger Ex­perten, die meinen, zu den Hintermännern, zu den Dealern kommt man nur durch Strafandrohungen. Diese Einschätzung habe ich bereits bei der letzten Novelle vertre­ten – leider vergeblich.

Trotz dieses Schönheitsfehlers halte ich diese Novelle für einen richtigen und wichtigen Schritt für eine effiziente Bekämpfung des Dopingmissbrauchs sowie des Sportbetrugs. Die wichtigsten Inhalte dieser Novelle umfassen 18 Punkte. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, einige dieser Punkte hier anzuführen!

Aus Aktualitätsgründen wird an die WADA-Verbotsliste 2009 angeknüpft und nicht mehr an jene des UNESCO-Übereinkommens – WADA-Verbotsliste 2004. Um zu einer besseren Harmonisierung des Gesetzes zu kommen, werden die Begriffsbestimmun­gen des WADA-Codes 2009 direkt übernommen. Es ist auch beabsichtigt, Regeln zur Dopingprävention massiv zu verstärken. Es kommt zu einem lebenslänglichen Aus­schluss von Sportlern und Betreuungspersonen von der Bundessportförderung, wenn sie wegen Dopings gesperrt wurden. Werden Sportler des Dopings überführt, müssen sie ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens ausbezahlte Bundes-Sportförderungsmittel zurückzahlen.

Ferner kommt es zu einer Entlastung der Bundesfachverbände bezüglich der Kosten von Doping-Kontrollverfahren. Diese Aufgabe übernimmt in Zukunft die NADA Austria.

Aber auch die Rechte der Sportler werden verbessert. So können in Zukunft Sportler bei der Analyse der B-Probe einen Vertreter als Zeugen hinzuziehen.

Vorgegeben wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verstärkte Zusammenar­beit zwischen den Zollbehörden, den Strafverfolgungsbehörden und der NADA Austria.

Ein meiner Meinung nach äußerst wichtiger Punkt sind die Verbesserungen betreffend Maßnahmen der Zollbehörden bezüglich der Einfuhr von Dopingmitteln.

Als eine genauso wichtige Maßnahme sehe ich die Änderung des Arzneimittelgeset­zes: In Zukunft ist in den Packungsbeilagen ein entsprechender Hinweis aufzunehmen, wenn diese Arzneimittel Wirkstoffe nach dem WADA Code enthalten. Damit ist gewähr­leistet, dass Sportler und Ärzte besser informiert werden.

Nicht weniger wichtig ist aber die Aufklärungsarbeit, meine Damen und Herren. Diese muss bereits in den Schulen, Sportverbänden, bei den Trainern und Betreuern, aber auch bei den Aktiven massiv verstärkt werden. Die Botschaft muss lauten: Doping ist kein Kavaliersdelikt, Doping ist unfair und unsportlich, Doping erfüllt den Tatbestand des Sportbetruges – und Doping gefährdet die Gesundheit und hat im Sport nichts ver­loren. Daher werden wir Sozialdemokraten dieser Novelle zum Anti-Doping-Gesetz un­sere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie des Bundes­rates Schennach.)

15.21


Präsident Erwin Preiner: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.21.59

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Kollege Gruber bereits ausgeführt hat, setzen wir mit diesem neuen Gesetz gegen Doping neue Maßstäbe und leiten mit ihm eine Weiterentwicklung der sportrechtlichen wie auch strafrechtlichen Beurteilung ein. Ich denke, wir machen damit einen wichtigen Schritt zu einer anderen Beurteilung von Doping.

Wir haben ja im letzten Jahr hinsichtlich Blutdoping bereits neue Wege beschritten und dafür auch gerichtliche Sanktionen eingeführt. Der immer noch aktuelle Fall zeigt, dass wir, was Blutdoping anlangt, mit dieser ominösen Blutzentrifuge, die aufgetaucht ist,


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