noch mitten in den Erhebungen stecken. Offensichtlich sind da sehr viele bekannte Sportler involviert, wie auch – wie seit Neuestem bekannt ist – unter anderem einer der bekanntesten österreichischen Langläufer, der nebenbei auch noch Olympiasieger ist. – Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, und ich erspare es mir auch, Namen zu nennen, weil unsere Medien Weltmeister im Bereich der Vorverurteilung sind.
Herr Kollege Gruber hat die Sitzung vom 25. Juli 2008 zitiert, in der ich mich auch zu Wort gemeldet habe. (Bundesrat Gruber: 2007!) – Die 759. Sitzung, im Jahr 2008; ich habe extra nachgeschaut! (Bundesrat Gruber: 25.7.2008, ja!) – Stimmt, ja. Danke, Herr Kollege Gruber, für die nachträgliche Bestätigung!
Ich habe damals gesagt, dass „aufgrund der aktuellen Situation bei der Tour de France, die ja vom Spitzensport zum Spritzensport verkommt, [...] Österreich hier eine ganz vorbildliche Gesetzesmaterie vorgelegt hat“.
Und weiter habe ich ausgeführt: „Das Ganze wird aus österreichischer Sicht noch etwas versöhnlicher, wenn wir“ – damals – „an die großartigen Erfolge von Bernhard Kohl denken. Wir freuen uns sehr über einen ausgezeichneten österreichischen Sportler, der hier wirklich aufzeigt! Ich hoffe“ – und jetzt kommt’s – „wirklich von ganzem Herzen, dass Bernhard Kohl ein sauberer Radsportler ist, mit dem wir Österreicher noch viele, viele Jahre unsere Freude haben werden.“ – Zitatende. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Noch im September 2008 haben uns die Ereignisse eingeholt, und wir stehen im Radsport – und nicht nur im Radsport – vor einem Trümmerhaufen.
Trotzdem scheint es mir wichtig, dass wir nicht den Sportler kriminalisiert, sondern – was in einer Klarstellung festgelegt wurde – die Bestimmung des Betruges verändert haben. Heute werden wir dazu auch einstimmig einen entsprechenden Beschluss fassen.
Lassen Sie mich noch ein wichtiges Detail herausgreifen: Neben den Möglichkeiten, dass gedopte Sportler die bereits ausgezahlten Bundes-Sportförderungsmittel zurückzahlen müssen, ist auch der lebenslängliche Ausschluss von gesperrten volljährigen Sportlern, wenn ihnen oder ihren Betreuungspersonen Dopingvergehen nachgewiesen wurden, vorgesehen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Ein weiterer wesentlicher Punkt für mich ist, dass wir damit aufhören, gesperrte Sportler, und das wurde auch in einem Abänderungsantrag des Nationalrates so normiert, als sogenannte Präventionslokomotiven vor den Zug zu spannen, um sie dann sozusagen in der Schiene der Mitleidsmasche eine neue Karriere aufbauen zu lassen. Präventionsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig, aber sie soll auch von Vorbildern geleistet werden, die aktive oder ehemalige saubere Sportler sind!
Insgesamt ist dies eine sehr positive Weiterentwicklung der Anti-Doping-Gesetze, wie wir auch im Ausschuss gehört haben. Wir haben mit diesen Gesetzen eine der modernsten diesbezüglichen Gesetzesmaterien in Europa, wenn nicht der Welt – ich denke, das war eine ganz wesentliche und wichtige Feststellung in dem sehr kompetenten Ausschuss. Wir sind somit Vorbild und Vorreiter, und ich möchte mich auch beim Sportminister wirklich für diese hervorragende Gesetzesvorlage bedanken. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Sport hat in Österreich einen hohen Stellenwert. – Kämpfen wir weiter für sauberen Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das soll auch im Rahmen dieser Konsensmaterie eine wesentliche Vorgabe für uns Politiker sein. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Zangerl.)
15.26
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
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