BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 124

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noch mitten in den Erhebungen stecken. Offensichtlich sind da sehr viele bekannte Sportler involviert, wie auch – wie seit Neuestem bekannt ist – unter anderem einer der bekanntesten österreichischen Langläufer, der nebenbei auch noch Olympiasieger ist. – Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, und ich erspare es mir auch, Namen zu nennen, weil unsere Medien Weltmeister im Bereich der Vorverurteilung sind.

Herr Kollege Gruber hat die Sitzung vom 25. Juli 2008 zitiert, in der ich mich auch zu Wort gemeldet habe. (Bundesrat Gruber: 2007!) – Die 759. Sitzung, im Jahr 2008; ich habe extra nachgeschaut! (Bundesrat Gruber: 25.7.2008, ja!) – Stimmt, ja. Danke, Herr Kollege Gruber, für die nachträgliche Bestätigung!

Ich habe damals gesagt, dass „aufgrund der aktuellen Situation bei der Tour de France, die ja vom Spitzensport zum Spritzensport verkommt, [...] Österreich hier eine ganz vorbildliche Gesetzesmaterie vorgelegt hat“.

Und weiter habe ich ausgeführt: „Das Ganze wird aus österreichischer Sicht noch et­was versöhnlicher, wenn wir“ – damals – „an die großartigen Erfolge von Bernhard Kohl denken. Wir freuen uns sehr über einen ausgezeichneten österreichischen Sport­ler, der hier wirklich aufzeigt! Ich hoffe“ – und jetzt kommt’s – „wirklich von ganzem Herzen, dass Bernhard Kohl ein sauberer Radsportler ist, mit dem wir Österreicher noch viele, viele Jahre unsere Freude haben werden.“ – Zitatende. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Noch im September 2008 haben uns die Ereignisse eingeholt, und wir stehen im Rad­sport – und nicht nur im Radsport – vor einem Trümmerhaufen.

Trotzdem scheint es mir wichtig, dass wir nicht den Sportler kriminalisiert, sondern – was in einer Klarstellung festgelegt wurde – die Bestimmung des Betruges verändert haben. Heute werden wir dazu auch einstimmig einen entsprechenden Beschluss fas­sen.

Lassen Sie mich noch ein wichtiges Detail herausgreifen: Neben den Möglichkeiten, dass gedopte Sportler die bereits ausgezahlten Bundes-Sportförderungsmittel zurück­zahlen müssen, ist auch der lebenslängliche Ausschluss von gesperrten volljährigen Sportlern, wenn ihnen oder ihren Betreuungspersonen Dopingvergehen nachgewiesen wurden, vorgesehen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt!

Ein weiterer wesentlicher Punkt für mich ist, dass wir damit aufhören, gesperrte Sport­ler, und das wurde auch in einem Abänderungsantrag des Nationalrates so normiert, als sogenannte Präventionslokomotiven vor den Zug zu spannen, um sie dann sozu­sagen in der Schiene der Mitleidsmasche eine neue Karriere aufbauen zu lassen. Prä­ventionsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig, aber sie soll auch von Vor­bildern geleistet werden, die aktive oder ehemalige saubere Sportler sind!

Insgesamt ist dies eine sehr positive Weiterentwicklung der Anti-Doping-Gesetze, wie wir auch im Ausschuss gehört haben. Wir haben mit diesen Gesetzen eine der mo­dernsten diesbezüglichen Gesetzesmaterien in Europa, wenn nicht der Welt – ich den­ke, das war eine ganz wesentliche und wichtige Feststellung in dem sehr kompetenten Ausschuss. Wir sind somit Vorbild und Vorreiter, und ich möchte mich auch beim Sportminister wirklich für diese hervorragende Gesetzesvorlage bedanken. (Vizepräsi­dentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Sport hat in Österreich einen hohen Stellenwert. – Kämpfen wir weiter für sauberen Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das soll auch im Rahmen dieser Konsensma­terie eine wesentliche Vorgabe für uns Politiker sein. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Zangerl.)

15.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Schennach. – Bitte.

 


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