BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 125

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15.26.38

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf mit meiner Wortmeldung eigentlich nahtlos an meine beiden Vorredner anschließen. Ich glaube, die vorliegende Materie ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein Gesetz erarbeitet wird – mit welcher Sorgfalt, auch mit welch breitem Raum für Diskussionen –, das auch einiges klarstellt und natürlich den Hintergrund ein bisschen sichtbar macht.

So wichtig Leistungssport ist, so gefährlich sind natürlich von Jugend und Kindheit an seine Fallen. Deshalb ist in diesem Gesetz auch eine Ethikhürde eingezogen, die sich nicht nur an Sportler und Sportlerinnen wendet und Leitbilder für sie entwickelt, son­dern auch die Funktionäre, die Ärzte, die Verbände zu einer gewissen Kooperation ver­pflichtet.

Dieses Gesetz macht klar: Doping ist keine lustige Geschichte unter Augenzwinkern oder gar ein Kavaliersdelikt, sondern es ist sehr gefährlich für den Körper, für die eige­ne Entwicklung und im Grunde auch ein Betrug an der Ethik des Sportgeschehens selbst. – Ich denke, die Aufforderung, da interdisziplinär zusammenzuwirken, geht aus diesem Gesetz eindeutig hervor.

Der Gedanke der Prävention ist eigentlich das, was dem Gesetzgeber vorschwebte. Einem gewissen Radsportler, dessen Name heute hier schon zitiert wurde, und dessen Verhalten nachzuweinen ist eine Sache, aber wichtig ist die Prävention. Genau diesbe­züglich beschreitet dieses Gesetz einen ganz, ganz ausgezeichneten Weg und lehnt sich auch an entsprechende internationale Codes und Richtlinien perfekt an.

Dass es auch zu einer Zurückzahlung von Sportförderungsmitteln kommen kann bezie­hungsweise kommt, ist, glaube ich, neben der Androhung einer lebenslangen oder zeit­lich begrenzten Sperre im Sport eine wichtige Rute im Fenster. Insofern werden wir diesem Gesetz in dieser Form sehr gerne zustimmen. (Beifall des Bundesrates Dön­mez, bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Mitterer und Zangerl.)

15.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Lindinger. – Bitte.

 


15.29.29

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir heute hier im Hause das Anti-Do­ping-Gesetz beschließen, dann ist das aktueller denn je, denn gerade heute wurden vom Landeskriminalamt Niederösterreich in Wien Liesing Anabolika – Testosteron – im Wert von 250 000 € beschlagnahmt. – Diese Meldung ist gerade hereingekommen. Man sieht, dass das kein Problem ist, das weit entfernt ist, sondern eines, das sehr na­he ist, weil auch hier bei uns fest gehandelt wird und der internationale Markt auch über Wien geht, denn diese Anabolika stammten aus Indien und China und wurden in Form von Back-Oblaten verschickt, damit man das sehr angenehm konsumieren und vielleicht zu Weihnachten auch ein paar Kekse drauftun kann, damit man fit ist für die Feiertage. (Bundesrat Gruber: Kerzen!)

Aber, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, woher kommt der Begriff „Doping“? – Den Ursprung hat er in Afrika, im sogenannten Afrikaans, der Sprache der Buren. Dort wurde bei Dorffeiern von Einheimischen ein schwerer Schnaps konsumiert, und dieser schwere Schnaps hieß Dop. (Der Redner spricht das Wort mit einem kurzen „o“ aus. – Rufe – das „o“ wie im englischen Wort „dope“ aus­sprechend –: Dop! – Bundesrat Mag. Klug: Schnaps kennen alle!) Von da aus wurde das Wort ins Englische Doping übernommen.

 


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