BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 126

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Dass Doping schon eine lange Geschichte hat, wissen wir, denn 1896 gab es den ers­ten Doping-Toten.

Üblicherweise wird Doping – heute wie auch damals schon – in den meisten Fällen beim Radfahren verwendet. Man sieht auch auf der Liste der Dopingsünder, dass es in vielen Fällen die Radfahrer sind, die Doping konsumieren, aber auch Schisportler – es gab auch österreichische Schisportler, an denen es nicht vorbeigegangen ist. (Zwi­schenruf des Bundesrates Schennach.)

Darum ist es auch wichtig, dass die Regelungen bezüglich Handel und Anwendung von Dopingmitteln im Gesetz klar verschärft werden und es auch im Profisport zu Ein­schränkungen kommt, damit den Jugendlichen die Vorbilder belassen werden, damit auch Schädigungen des Körpers verhindert werden und damit wir – ich glaube, dass uns allen daran liegt – auch in Zukunft, wenn wir uns eine Sportveranstaltung anschau­en, Spaß am fairen Wettkampf haben können, wenn wir wissen und uns sicher sein können, dass, die Sportlerinnen und Sportler nicht gedopt sind.

Wenn wir wissen, dass auch im vergangenen Jahr wieder 40 Sportlerinnen und Sport­ler in Österreich des Dopinggebrauchs überführt wurden, dann ist es für uns schon eine Aufgabe, in der Gesetzgebung Regeln zu setzen und die Benutzer von Dopingmit­teln auch zu sperren. – Auf die finanziellen Auswirkungen ist schon eingegangen wor­den, nämlich dass das Geld gemäß dem Bundes-Sportförderungsgesetz von gesperr­ten Sportlern zurückgezahlt werden muss.

Dass Sportler, die in einem Dienstverhältnis mit dem Bund stehen, in Zukunft gege­benenfalls keine Diensterleichterungen mehr in Anspruch nehmen dürfen und dass ge­sperrte Sportlerinnen und Sportler nicht bei Doping-Präventionsveranstaltungen beige­zogen werden dürfen, ist uns auch sehr wichtig, denn die jungen Menschen sollen ihre Vorbilder nicht in den Dopinganwendern finden, sondern in jenen Sportlerinnen und Sportlern, die kein Doping anwenden.

Geschätzte Damen und Herren! Aus den eben genannten Gründen ist es wichtig, dass wir heute dem Anti-Doping-Gesetz die Zustimmung erteilen. Ich wünsche mir, dass da­mit auch die Dopingfälle zurückgehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Zwanziger und Zangerl.)

15.34


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Köberl. – Bitte.

 


15.34.40

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur vorlie­genden Thematik – es wurde ja schon vieles gesagt. Ich denke, es ist sehr erfreulich, dass diese doch sehr komplexe Thematik den völkerverbindenden Grundgedanken des Sports auch in diesem Parlament zum Ausdruck bringt, denn es hat eine All-Par­teien-Einigung darüber gegeben. Dem sind intensive Bemühungen und zahllose Ver­handlungen vorausgegangen, und ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei den Sportsprechern der einzelnen Fraktionen sehr herzlich dafür bedanken, dass das mög­lich war – zum Schluss auch noch mit einem eingebrachten Abänderungsantrag.

Wir haben es heute schon gehört: Betrug – das wurde von anderer Stelle auch schon gesagt – ist eine Täuschung mit Schädigungsabsicht, um für sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil, einen geldwerten Vorteil zu erlangen. – Dieser Tatbestand des Sportbetrugs kann jetzt strafrechtlich geahndet werden.

Doping-Kontrollen, hat jemand gesagt, sind ein ewiger Wettlauf zwischen einer medizi­nischen Entwicklung und besseren Kontrollen. Erste Beispiele dafür sind wohl schon


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