BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 127

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aus der Antike, von den Olympischen Spielen her bekannt. Wenn man heute – Kollege Lindinger hat es angesprochen – die neuesten Meldungen über den Fund von Doping­mitteln hört, dann möchte ich schon darauf verweisen, und das ist mir ein Anliegen, dass sich dieses Anti-Doping-Gesetz auf den Profibereich bezieht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Mittel in der Grauzone des Amateursports in den diversen Fitnessstu­dios lagern und dort von ahnungslosen jungen oder jung gebliebenen oder krankhaft jung bleiben wollenden Damen und Herren eingenommen werden. Dort ist, meine ich, der größte Teil zu finden, und das ist eine Grauzone, die wahrscheinlich nach wie vor nicht befriedigend gelöst ist.

Wir haben heute einige Punkte klar geregelt – ich darf sie nochmals kurz zusammen­fassen –: Es wird klar geregelt, was passiert, wenn ein gedopter Sportler Fördergelder bekommen hat, es ist die Vorgangsweise für den Fall der Wiederaufnahme des Trai­nings beziehungsweise der Wettkampftätigkeit geregelt, und auch der Personenkreis, den dieses Gesetz umfasst, ist klar definiert – eben, wie schon gesagt wurde, nicht nur die Sportler, sondern jetzt auch Ärzte, Manager und Trainer.

Ich habe mich gefragt, wer eigentlich für die Kosten dieser Doping-Kontrollen auf­kommt. – Lassen Sie mich das erwähnen: Im § 6 des Gesetzes wird festgelegt, wann der Bundessportfachverband für die Kosten der Durchführung des Doping-Kontrollver­fahrens aufzukommen hat beziehungsweise wann die Möglichkeit der Überwälzung der Kosten auf den Sportler besteht. Das heißt, der zuständige Bundessportfachverband soll die Möglichkeit haben, den Kostenersatz, den er gegenüber der unabhängigen Do­ping-Kontrolleinrichtung zu entrichten hat, beim gedopten Sportler oder der gedopten Sportlerin als Verursacher/in wieder hereinzubringen. – Die zwangsweise Durchset­zung des Kostenersatzanspruches gegenüber dem Sportler ist jedoch nur auf dem Zi­vilrechtsweg möglich.

Wir haben gehört, dass in dem Abänderungsantrag beziehungsweise in der Diskussion im Nationalrat noch einige Punkte eingebracht wurden – da geht es um das Dienstver­hältnis und, was erfreulich ist, auch um einen Bericht an den Nationalrat. Als Vertreter der Länderkammer würde es mich freuen – und ich gehe davon aus, dass es so sein wird –, wenn dieser Bericht auch den Hohen Bundesrat erreichen würde, sodass wir auch ein bisschen etwas darüber erfahren.

Zusammenfassend gesagt: Ich denke, wir sollten der Ansicht, Spitzensport ohne Do­ping sei die größte Lebenslüge des Profisportbetriebes, wie es namhafte Vertreter auch der Spitzensportszene bezeichnet haben, nicht erliegen, sondern wir sollten da ein klares Zeichen setzen, was wir heute auch machen.

Wir wissen, dass wir eines der modernsten Anti-Doping-Gesetze europaweit bezie­hungsweise weltweit verabschieden. Ich denke, es ist herzeigbar und zeigt auch den Willen aller hier in diesem Haus vertretenen Parteien, zum Thema Doping klar Stellung zu beziehen. In diesem Sinn werden wir dem Antrag natürlich auch gerne zustim­men. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach, Zwanzi­ger, Mitterer und Zangerl.)

15.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


15.38.59

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Geschätzte Frau Präsiden­tin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Es ist ein Meilenstein im Kampf gegen Doping, den Sie heute beschließen werden.

Ich bin stolz darauf, dass ich diese Vorlage – entstanden unter anderem in Zusammen­arbeit mit dem Sportministerium, aber auch wir in meinem Haus haben an diesem Text


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