BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 128

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und an dieser Entwicklung mitgearbeitet – hier vor diesem Haus vertreten darf. Ich möchte meinen Kollegen, Sportminister Norbert Darabos, entschuldigen: Er ist heute bei seinen Soldaten im Ausland im Einsatz, aber er hätte dieses Gesetz sehr gerne hier mit Ihnen diskutiert.

Hohes Haus! Österreich ist mit dieser Novelle, die am vergangenen Freitag vom Natio­nalrat als Fünf-Parteien-Einigung beschlossen wurde, endgültig zum Vorreiter im inter­nationalen Kampf gegen Doping geworden.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat in den letzten Wochen Glückwunsch­schreiben aus aller Welt erhalten, unter anderem auch von der WADA und vom Inter­nationalen Olympischen Komitee. Internationale Medien berichten breit über die bahn­brechende Weiterentwicklung unserer Dopingpolitik. Darauf können wir stolz sein, und das zeigt auch ganz klar auf, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.

Geschätzte Damen und Herren! Ohne Zweifel haben das Anti-Doping-Bundesgesetz von 2007, das 2008 novelliert wurde, große Fortschritte gebracht und sich in vielen Be­reichen bewährt. Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass wir noch mehr Möglichkeiten brauchen, um erfolgreich gegen den Doping-Missbrauch vorgehen zu können. Deshalb haben wir dieses umfangreiche Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass Doping in Österreich zukünftig noch besser bekämpft werden kann.

Neben der Verankerung des Sportbetruges im § 147 Strafgesetzbuch, die in der Novel­le zum Strafvollzugsgesetz enthalten ist, bringt diese Vorlage eine Vielzahl von zusätz­lichen Verschärfungen, wie zum Beispiel:

den lebenslangen Ausschluss wegen Dopingvergehen gesperrter erwachsener Sport­ler und Betreuungspersonen von der Bundes-Sportförderung,

die Pflicht zur Rückzahlung von Bundes-Sportförderungsmitteln ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens,

die einjährige Sperrfrist – statt wie bisher sechs Monate – für des Dopings überführte Sportler zur Teilnahme an Wettkämpfen, wenn sie mit der aktiven Laufbahn wieder be­ginnen,

die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verstärkte Zusammenarbeit zwischen NADA und den Strafverfolgungsbehörden sowie

die Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für Maßnahmen der Zollbehörden bei der Bekämpfung der Einfuhr von Dopingmitteln.

Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Wichtige Änderungen betreffen auch mein Ressort, das Gesundheitsressort, und zwar die Information der zuständigen Behörden über die Verhängung von beruflichen Sanktionen, wenn beispielsweise be­ruflich Tätige wie Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte oder Apotheker an Dopingvergehen mit­beteiligt waren. Ich halte es für sehr wichtig, dementsprechend zu handeln. Ich habe das auch mit den Vertretern aller zuständigen Kammern besprochen. Doping ist nicht zu akzeptieren, da muss man sehr darauf schauen.

Noch ein Punkt ist mir sehr wichtig: Wir haben in der Novellierung des Arzneimittelge­setzes sichergestellt, dass man durch Kennzeichnung informiert wird, ob Medikamente geeignet sind, zu dopen. Dadurch soll vor allem im Breitensport klargemacht werden, dass es sich dabei auch um Dopingmittel handeln kann.

Ich denke, Aufklärungsarbeit ist sehr wichtig. Erklärter Wille der vielen Hobby- und Breitensportler ist es, sich freiwillig an die Anti-Doping Bestimmungen zu halten. Auch deshalb ist der Hinweis bei den Arzneimitteln, ob sie Dopingsubstanzen enthalten, sehr wichtig.

 


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