BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 135

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All das ist unerträglich! Da stehe ich ganz eindeutig auf der Seite der friedlichen Fans, auf der Seite der Familien, die auch mit Kindern Sportveranstaltungen besuchen wol­len, und ich stehe nicht auf der Seite jener, die Radau schlagen wollen und das benüt­zen, um Krawall zu erzeugen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Herr Kollege Schennach, es stimmt nämlich nicht, dass man bei Events zwangsläufig derart gefährliche Produkte braucht, um Stimmung aufbauen zu können, um eine Fan­gemeinde begeistern zu können.

Für mich war Folgendes bezeichnend: Wenn beispielsweise in Großbritannien pyro­technische Artikel in Stadien zur Gänze verboten sind und dieses fußballbegeisterte Volk das akzeptiert hat und jetzt lebt, dann muss das meiner Auffassung nach bei uns allemal möglich sein.

Ich bin sehr froh darüber, dass der Österreichische Fußballbund, der ÖFB, und die ös­terreichische Bundesliga mit uns ein Übereinkommen abgeschlossen haben, das auch im Hinblick auf den Datenaustausch dringend notwendig ist. Wir hatten nämlich das Problem, dass die „Hooligan-Datei“, die wir ja seit der EURO kennen, in der die Sta­dienverbote der einzelnen Stadien für Krawallrowdys und – jetzt sage ich einmal – un­angenehme Zeitgenossen enthalten sind, nicht anderen Stadienbetreibern, anderen Vereinen mitgeteilt werden durfte.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass für jemanden, der im Happel-Stadion Stadion­verbot hat, dieses Stadionverbot nicht gilt, wenn er nach Linz oder nach Salzburg ins Stadion fährt.

Daher ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt, dass man auf legistischer Basis, selbstver­ständlich in Übereinstimmung mit unseren verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, aber zur Sicherheit der friedlichen Besucher auch einen Datenaus­tausch gewährleistet.

Es geht um Schutz von Leib und Leben der Besucher, und da ist ein Datenaustausch allemal gerechtfertigt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Pod­gorschek.)

16.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird sichtlich auch kein Schlusswort gewünscht.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Sodann kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz ge­ändert wird.

 


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