BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 134

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auch noch über die Köpfe der Spieler auf der Ersatzbank hinweg. Das soll nicht ermög­licht werden, und das soll geahndet werden, und jene Personen sollen dann auch mit einem Stadionverbot belegt werden.

Dass sich der ÖFB, die Bundesliga und das Bundesministerium für Inneres unter dem Motto „Welle gegen Gewalt“ das Ziel gesetzt haben, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt anlässlich von Fußballspielen zu setzen, ist gut. Sie können sich sicher noch an die Panik im Heysel-Stadion erinnern und daran, wie sich das auswirkt, wenn Panik ausbricht. Gerade Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände können Panik verursachen. Daher sind diesbezüglich Reglements zu treffen.

Es ist doch nicht normal, dass Fußballfans, wenn sie in eine andere Landeshauptstadt oder in eine Stadt fahren, in der ein Fußballspiel stattfindet, am Bahnhof von der Exe­kutive abgeholt werden müssen, im Spalier zum Stadioneingang und zum eigenen Sektor begleitet werden müssen, dann wieder an der Hand genommen werden und wieder zurückgebracht werden müssen, dann noch dazu vielleicht beim Heimfahren den Zug beschädigen und dort auch noch Schaden an öffentlichen Einrichtungen an­richten.

Gerade solche Feuerwerkskörper heizen die Stimmung an – neben dem Alkohol; das ist ein Faktor, den man auch mitbetrachten kann, und man wird in Zukunft, wenn sich das nicht eindämmen lässt, vielleicht auch darüber diskutieren, und Vereine haben diesbezüglich auch zu handeln und Maßnahmen zu setzen. Gerade hinsichtlich all die­ser Details ist es wichtig, dass dieses Pyrotechnikgesetz von uns beschlossen wird, damit in Zukunft solche Maßnahmen nicht getroffen werden müssen, damit keine Men­schen mehr verletzt werden, damit niemand zu Schaden kommt und damit jene über­führt werden können und gegen jene Stadionverbote ausgesprochen werden können, die das verursachen. Darum begrüßen wir diese Gesetzesvorlage. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

 


16.05.31

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Bundesrat! Dass das Pyrotechnikgesetz geändert wurde, geht ja auf eine EU-Richtlinie zurück, aber dass wir speziell Regelungen eingebaut haben, die in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen stehen, war aufgrund der in der jün­geren Vergangenheit missbräuchlich verwendeten pyrotechnischen Gegenstände drin­gend geboten.

Wenn man sich die Spiele vor ein paar Wochen vor Augen hält, die unterbrochen wer­den mussten, weil die Rauchentwicklung so enorm war, dass man nichts mehr gese­hen hat, versteht man, dass zu dieser spielstörenden Eigenschaft auch noch dazu­kommt, dass das höchst gefährlich ist.

Die pyrotechnischen Artikel, die bei Sportveranstaltungen in jüngerer Vergangenheit verwendet werden, haben eine andere Qualität als Knallkörper noch vor ein paar Jahren.

„Bengalische Feuer“ erzeugen beispielsweise eine ausgesprochen hohe Abbrandtem­peratur – um die 2 000 Grad! –, was zu schwersten Verbrennungen führen kann, und sie erzeugen weiters eine enorm heiße Schlacke, die auch nach dem Abbrennen noch lange heiß bleibt – zum Beispiel bei tropfenden Fackeln.

Das heiße Kartongehäuse stellt eine weitere Gefährdung dar. Die ausgebrannten Hül­sen werden zu Boden geworfen, dort dann weggekickt – in die Plastiksitze oder wo­möglich – auch schon passiert – in die Kapuze eines Kindes.

 


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