BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 133

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liga oder der ÖFB, von der Polizei Daten geliefert bekommen, was unserer Meinung nach, was den Datenschutz beziehungsweise den Schutz individueller Daten betrifft, etwas zu großzügig und zu weitreichend ist. Vor allem nicht gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchungen sind Befugnisse, die bei allem Verständnis für Verfolgung und Prävention zu weit gehen.

Was uns ebenfalls Sorge macht, ist die Diskriminierung von Suchtkranken, die in die­sem Gesetz vorkommt. Es ist kein übergroßes Ablehnen, aber dieses Ausmaß von Be­fugnissen geht uns doch zu weit, und deshalb werden wir dagegen stimmen.

Das gilt aber nicht für Europol; das möchte ich hier dezidiert sagen. Diese Zusammen­arbeit und diese Vertiefung finden wir ausgesprochen positiv. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, das wir die Zusammenarbeit bei polizeilichen Ermittlungen über Staatsgrenzen hinweg gut finden – das wurde von unserer Seite immer mitgetragen. Trotzdem werden wir den beiden Punkten aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes und der Ausweitung der Befugnisse nicht zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

15.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Bundesrat Lindin­ger. – Bitte.

 


16.00.02

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Podgorschek, ganz so kann ich nicht einverstanden sein. Ich glaube, du warst noch nie in einem Fußballstadion. (Bundesrat Podgorschek: Ich bin ein Rieder!) – Ich weiß, ja, und gerade die Rieder (Bundesrat Podgorschek: Ein vorbildhafter Verein!) müssten wirklich Verständnis da­für haben, dass es sehr gefährlich sein kann, wenn pyrotechnische Gegenstände und bengalische Feuer verwendet werden (Bundesrat Podgorschek: Dagegen habe ich mich ja nicht ausgesprochen!) und Zuschauer, Sportlerinnen und Sportler oder auch noch Schiedsrichter bei der Verwendung verletzt werden.

Ich glaube, das wäre ein Gesetz ohne Zähne, ein sogenanntes zahnloses Gesetz, wenn die Vereine nicht erfahren würden, wer die Verursacher von solchen bengali­schen Feuern sind oder wer diese pyrotechnischen Gegenstände auf das Spielfeld wirft, wer damit hantiert. Da zu ermitteln ist die Aufgabe der Sicherheitsbehörde, so­dass dann ein Stadionverbot gegen solche Personen erlassen werden kann und sie ausgesperrt werden.

Das ist doch wie ein Hausrecht: Wenn dir dein Nachbar jeden Tag einen Schweizer Kracher über den Zaun wirft, dann wirst du ihn nicht vorne bei der Haustür hereinbitten und sagen: Komm zu mir in die Küche und wirf da auch einen Knallkörper! – Das nur als Vergleich.

Herr Kollege Schennach, ich verstehe schon, du kommst aus dem Kulturbereich, aber ich glaube, am Fußballplatz herrscht schon oft Eventstimmung. (Bundesrat Schen­nach: Habe ich ja gesagt!) – Ja, aber man soll diese Eventstimmung nicht noch anhei­zen! (Bundesrat Schennach: Lenken!) Lenken, das ist ja möglich. Ausnahmen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern, von pyrotechnischen Gegenständen sind in die­sem Gesetz geregelt, nur kann sie nicht jeder vom dritten Rang hinunterwerfen (Bun­desrat Schennach: Das habe ich nicht gesagt!), sondern das muss der Verein organi­sieren.

Es ist klar, man kann so etwas verwenden, um Feste zu feiern, zu einer Meister­schaftsfeier kann der Verein um Ausnahmegenehmigung ansuchen und kann das or­ganisieren, aber es sollen nicht die Fans vom dritten Rang herunterschießen, vielleicht


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