Für bestimmte Anlässe, wie etwa Eröffnungsfeiern et cetera, sind gemäß dem neuen Gesetz Ausnahmen möglich; die Veranstalter können bestimmte Besitz- und Verwendungsbewilligungen dafür beantragen. Auch Brauchtumsverbände – Stichwort: Prangerstutzen – sind vom neuen Gesetz nicht beeinträchtigt.
Die praktische Handhabung wird eine sein – das habe ich schon im Ausschuss angemerkt –, die vor allem in der Umstellungsphase nicht leicht sein wird. Ich bin schon gespannt auf die Veranstaltung am Kulm, die in wenigen Tagen, und zwar am 8. und 9. Jänner, stattfinden wird, wohin wieder Tausende Fans kommen werden.
Eines darf aber in der Praxis nicht der Fall sein: dass durch die neuen, verschärften Bestimmungen für die Veranstalter, für die Vereine zusätzliche Kosten entstehen. Ich glaube, es ist gewährleistet, dass da den Verein selbst nichts trifft.
Im diesen Sinne werden wir von der ÖVP dem neuen Gesetz gerne die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
15.54
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
15.54
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ein wenig habe ich bei Ihnen vorhin, bei der Abstimmung über das Dopinggesetz, vermeint ein bisschen Sehnsucht zu sehen, dass auch Ihre Gesetzesmaterien in dieser Einstimmigkeit und in dieser Harmonie durchgehen mögen. Aber bei diesen beiden Gesetzen muss ich mich heute der Meinung des Erstredners anschließen.
Natürlich hat der Kollege Köberl recht, wenn er sagt: Jede durch Pyrotechnik ausgelöste Verletzung in einem Stadion ist eine zu viel! – Auf der anderen Seite kann man aber auch überreglementieren.
Ein Stadion hat viele Funktionen. Es ist ein Platz, an dem es keine sozialen Unterschiede gibt, an dem man gemeinsam Freud und Leid durchmacht, an dem man Emotionen zeigt, an dem man begeistert, aber auch tief bedrückt sein kann – ich meine positive Begeisterung –, und an dem man in der heutigen Zeit Events hat.
Wir sind in längst einer Event-Kultur angekommen, und wir dürfen da nicht alle Wege versperren – ich meine Dinge, die sich in einem geordneten Rahmen abspielen und die von Vereinen getragen werden. Ich rede jetzt nicht vom Einzelnen: Ich rede nicht davon, dass Herr Köberl anfängt, bengalische Feuer abzuschießen. (Bundesrat Mayer: Er hat es ja nicht gemacht!) Er hat es natürlich nicht gemacht. Er weiß, dass ich ihm das niemals unterstellen würde. Das unterschreibe ich hier sofort.
In der modernen Event-Kultur gehört Pyrotechnik dazu, und wenn es in einem geordneten Rahmen, verantwortet und getragen von den Vereinen und in Zusammenarbeit mit den Fanklubs passiert, sollte die Pyrotechnik nicht ganz aus dem Fußballstadion oder aus den Stadien allgemeiner Natur, weil es ja auch andere Veranstaltungen gibt, ausgesperrt sein.
Die Choreographie von Events sieht pyrotechnische Einlagen vor. Es ist, wie Sie wissen, eine sehr stimmungsvolle Sache, die sogar helfen kann, für negative Stimmungen einfachere Auswege zu finden als das Zerstören von Plastiksesseln, von denen der Kollege Köberl vorhin gesprochen hat. Das wurde ja Gott sei Dank noch in letzter Minute ein bisschen aus der Unschärfe herausgenommen, und das kann man, Frau Bundesministerin, auch so stehen lassen, wie es jetzt im Gesetz ist.
Worüber wir natürlich nicht erfreut sind, sind die weitreichenden Durchsuchungsbefugnisse der Polizei und, wie ein Kollege vorhin gemeint hat, dass Private, die Bundes-
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