nur in Schwarz und Weiß zu betrachten, sondern es gibt dazwischen auch Grautöne. (Bundesrat Mag. Klug: Aber abstimmen kann man nicht grau!) – Ich darf meine Erklärung vorher abgeben, ja?
So werden wir bei den verschiedenen Punkten unterschiedlich abstimmen. Bei Punkt 22 gibt es aus Sicht unserer Fraktion bestimmte Mängel wie zum Beispiel, dass die e-card nicht mit Foto eingeführt wird, sodass bei Zweifel ein Ausweis verlangt werden muss. Es wäre wesentlich einfacher, wenn bei der e-card in Zukunft ein Foto dabei wäre; dann wäre die Kontrolle wesentlich einfacher.
Leider haben auch die Ärzte-GmbHs als niedergelassener Bereich keinen Vorrang gegenüber den Krankenhäusern, sodass ein dynamischer Stellenplan nicht in dem Ausmaß, in dem wir uns das vorstellen, möglich ist.
Bei den Punkten 24 und 25 sehen wir durchaus eine Verwaltungsvereinfachung und werden dem dementsprechend zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates, da das heute – Sie werden wahrscheinlich sogar glücklich darüber sein – meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen bei allen heißen Debatten, die es gegeben hat, geruhsame Festtage, einen guten Rutsch ins neue Jahr, und vor allem – wir haben das bei unserem Kollegen gesehen, der leider verstorben ist – wünsche ich Ihnen allen persönlich viel Gesundheit! (Allgemeiner Beifall.)
16.18
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Wünsche.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug zu Wort. – Bitte.
16.18
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz in den großen Bereichen zwei wesentliche Aspekte neu regelt, und um diese Dinge auseinanderzuklauben, sollten wir auch versuchen, das inhaltlich Gewichtigere ganz nach oben zu stellen. Das sind auf der einen Seite die sozialpolitischen Aspekte, wo es im Wesentlichen darum geht, dass wir heute – obwohl wir es nicht verhandeln – in dankbarer Gemeinsamkeit gerne den Beschluss mittragen, dass wir versuchen, den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten ein schönes Weihnachtsgeschenk zu machen, aber gleichzeitig davon ausgehen, dass wir heute gemeinsam zu Pensionserhöhungen finden, bei denen – denken wir an unsere Ausführungen zum Gehaltsgesetz – wohl ähnliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und letztlich zum Beschluss gebracht werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, deutlich sagen zu können, dass es uns freut, dass es heute zu einer sozial gerechten – mit einer sehr ausgeprägten sozialen Komponente – Pensionserhöhung im sozialpolitischen Bereich dieses 4. Sozialrechts-Änderungsgesetzes kommt.
Auf der anderen Seite seien vielleicht kurz die gesundheitspolitischen Aspekte erwähnt. Selbstverständlich kann man sich immer zu einzelnen, kleinen Instrumenten, zu denen man abweichende Gedanken hat oder wo man meint, bessere Vorschläge zu haben, inhaltlich kritisch äußern, aber wenn man die großen Dinge betrachtet – und darum haben wir uns, zumindest im Ausschuss, gemeinsam bemüht –, dann hat das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz wohl primär jenen Zweck, das Kassensanierungspaket aus Sillian umzusetzen – im ersten Schritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns die Materien inhaltlich genau anschauen, dann wissen wir, dass dieser erste Schritt, grosso modo betrachtet, im Wesentlichen für alle Gebietskrankenkassen ein guter Schritt ist, den wir heute auch gerne in-
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