BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 139

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haltlich unterstützen wollen. Das Besondere an diesem Kassensanierungspaket liegt meines Erachtens im Wesentlichen darin, dass jetzt einmal zu diesem Thema, nämlich a) Absicherung und b) Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung in Öster­reich, ein gemeinsames Paket auf dem Tisch liegt, zu dem sich grundsätzlich auch alle bekennen und welches grundsätzlich von allen getragen wird.

Insofern hoffen wir im Bundesrat auch, dass das Ziel, nämlich möglichst 2013 ausge­glichen bilanzieren zu können, auch tatsächlich erreicht wird. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir selbstverständlich bei diesem ersten Schritt dieses großen Paketes auch ganz genau im Auge behalten werden, ob die weiteren Schritte, wie sie damals vereinbart wurden, auch so rasch gesetzlich umgesetzt und letztlich alle eingehalten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlaubt mir, nachdem ich „Kassensanierungspaket“ und „soziale Krankenversicherung“ schon in den Mund genommen habe, eine Betrach­tung, die es zumindest im Bundesrat verdient, einmal kurz erwähnt zu werden.

Wir hatten die Frage der Aufsichtsrechte intensiv im Ausschuss diskutiert – Kollege Mayer hat das eingebracht. Ich sage dazu, dass wir in einer Krankenkasse, die immer schon über 400 000 Versicherte gehabt hat, mit einer Bundesaufsicht nie ein Problem hatten; es sei denn, dass es, insbesondere im Bereich der Aufsicht, im Wesentlichen mittelbar darum gegangen ist, den einen oder anderen sozialdemokratischen Funktio­när in einem Land suchen zu gehen – dann war es ja auch inhaltlich nicht gerechtfer­tigt. Aber ansonsten hatten wir mit einer Bundesaufsicht nie ein Problem.

Das eine, das jetzt allerdings sehr wohl auffällt, ist meines Erachtens ein kultureller Wandel, und der war nicht immer so. Der kulturelle Wandel beim Zugang zur sozialen Krankenversicherung besteht im Wesentlichen darin, dass sich die beiden großen – und ich sage in diesem Zusammenhang auch ganz bewusst dazu – vernünftigen Kräfte im Land gefunden haben, um die durchaus angespannte Situation im Bereich der Krankenversicherung so ernst zu nehmen, dass einerseits in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine wesentliche Entschuldung stattfindet und andererseits auch gleichzeitig der Krankenversicherung neues Geld zugeführt wird.

Wenn ich sage, dass es meines Erachtens in diesem Zusammenhang um einen kultu­rellen Wandel geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann habe ich in diesem Zusam­menhang natürlich insbesondere die Jahre 2000 bis 2006 im Kopf, denn damals hatten wir zum Thema soziale Krankenversicherung und politischer Zugang eine ganz andere Werthaltung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe daher, dass wir gemeinsam diesen ersten Schritt möglichst breit auch im Bundesrat unterstützen können und danke insbeson­dere für den Bereich der Pensionen unserem Sozialminister, aber auch für die Frage der Kassensanierung unserem Gesundheitsminister für ihre politische Unterstützung. Glück auf! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Zan­gerl zu Wort. – Bitte.

 


16.25.07

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Beschluss des Nationalrates, der Abänderung des Allgemeinen Sozialversicherungs­gesetzes, und der daraus resultierenden Abschaffung der unmittelbaren Aufsicht durch den Landeshauptmann seien mir einige Anmerkungen gestattet.

Es ist unzweifelhaft festzuhalten, dass sich seit Inkrafttreten des ASVG das bestehen­de System – also die Unterscheidungen zwischen unmittelbarer und oberster Auf-


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