ben, dieses Geld kommt also nie mehr wieder. Diese Gelder wurden aber von den Dienstnehmern bereits einbehalten, aber sie wurden nicht an die Gebietskrankenkassen abgeführt.
Ich bin der Meinung, es müsste dort die Kontrolle ansetzen, und es müsste höhere Strafen für Beitragssünder geben. Ich hoffe, dass in dieser Richtung etwas unternommen wird. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Podgorschek.)
16.42
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies wird ebenfalls nicht gewünscht.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche all jene, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (491 d.B. und 539 d.B. sowie 8245/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
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