der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 47:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 48:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 49:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
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