2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 50:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 51:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 52:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
(Demonstrativer allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Michalke. Ich erteile es ihr.
19.39
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zuerst einmal herzliche Gratulation an den Herrn Präsidenten und
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