BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 91

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Eich- und Vermessungswesen oder über die Länder zur Verfügung gestellt werden, es sollte einheitliche Tarife beziehungsweise Vorgehensweisen geben.

Alles in allem legt man mit dem Geodateninfrastrukturgesetz einen Meilenstein für die Errichtung einer grenzüberschreitenden Geodateninfrastruktur. Ich freue mich über eine breite Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.15


Präsident Peter Mitterer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Professor Ko­necny. Ich darf ihn an das Rednerpult bitten. (Bundesrat Konecny auf dem Weg zum Rednerpult : Herr Präsident, vergönnen Sie mir mein böhmisches Hácek!)

 


14.15.14

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Wer sich die Mühe gemacht hat, den Text anzuschauen, wird festgestellt haben: Es ist nicht gerade ein Text von der Klarheit der Zehn Gebote oder Ähnlichem.

Es ist eine schwierige Materie, und ich habe mir helfen lassen müssen – um es offen zu gestehen –, um hinter den Gesetzesformulierungen auch die Realität beziehungs­weise die gewünschte Realität zu erkennen. Es war ja auch kein Zufall, dass es im Na­tionalrat dann in Dritter Lesung noch einen Abänderungsantrag gegeben hat, um Din­ge, die vor lauter Unklarheit dann schon wieder falsch waren, reparieren zu können. (Bundesrat Kneifel: Aber die Kluft zwischen Anspruch und Realität ist bei den Zehn Geboten auch gegeben! Heiterkeit.) – Ja, das wird ja bei diesem Gesetz hoffentlich nicht der Fall sein! Da wird sich diese Kluft, so hoffe ich, nicht auftun.

Ich wollte damit nur sagen, dass anhand dieses sehr wichtigen und positiven Gesetzes irgendwo die Grenzen unserer Sprache deutlich werden.

Der Versuch, diese Materie in einen Gesetzestext zu fassen, ist halt eine große Her­ausforderung, und nicht immer sind unsere menschlichen Kapazitäten solchen Heraus­forderungen auch entsprechend gewachsen.

Ich kann das, was Frau Kollegin Greiderer gesagt hat, im Wesentlichen nur unterstrei­chen. Es geht darum, eine Richtlinie auf der Ebene eines Bundesgesetzes für Öster­reich umzusetzen und damit einen Rahmen zum Um- und Aufbau einer Geodateninfra­struktur des Staates Österreich als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur der EU-Mitgliedstaaten zu schaffen und diese primär, aber keineswegs ausschließlich für Zwe­cke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu nutzen.

Ziel ist es – und das erscheint mir sehr wesentlich –, den Zugang zu Geodaten, also zu Daten mit Raumbezug, wie schon gesagt wurde, und deren Nutzung nicht nur für die Verwaltung und die Wirtschaft, sondern insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.

Dahinter steht auch ein deutliches Interesse an einer Wertschöpfung, und es ist auch ein wesentlicher Beitrag zum E-Government, wenn wir solche Daten jenen, die daran interessiert sind, zur Verfügung stellen.

Die Richtlinie der EU hat primär umweltpolitische Ziele verfolgt. Dies wird anhand der in den Anhängen 1 bis 3 dieser Richtlinie konkretisierten Geodatenthemen deutlich. Aber es ist klar, dass auch eine Vielzahl weiterer Politikbereiche betroffen ist und dass auch deren Geodatensätze und -dienste von diesem Entwurf erfasst werden.

So beschreibt der Anhang 3 des Gesetzes zum Beispiel Daten, die im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in Hinkunft durch öffentliche Geodatenstellen zur Verfü­gung gestellt werden müssen.

 


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