Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend ein Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (Geodateninfrastrukturgesetz – GeoDIG).
Dieser liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Februar 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Mitterer: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als erste Rednerin zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.
14.11
Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geodaten sind unverzichtbar. Das ist keine Frage. Ob im Navigationssystem, im Internet-Telefonbuch oder auf Google Earth, für viele ist die Nutzung der Geodaten bereits alltäglich. Wie wichtig diese Daten aber im öffentlichen Bereich sind, zeigt uns die Tatsache, dass 80 Prozent aller Bescheide der Verwaltung einen Raumbezug haben.
Dieses Geodateninfrastrukturgesetz ist ein Gesetz auf Basis einer EU-Richtlinie, der INSPIRE-Richtlinie, und muss eben auf dieser Basis umgesetzt werden. Damit wird ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu den Geodaten und deren Nutzung für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft im gesamten EU-Raum zu vereinfachen.
Mit dieser Geodateninfrastruktur werden die Schnittstellen zu den bereits bestehenden Länderdaten bereitgestellt, die Systeme kompatibel gemacht, und somit wird eine gemeinsame, länderübergreifende Nutzung der Daten überhaupt erst ermöglicht.
Österreich ist in diesem Bereich der Datenvernetzung der Länder schon sehr gut am Weg. Die neun Bundesländer haben sich bereits formiert und auf freiwilliger Basis eine übergeordnete unabhängige Plattform – www.geoland.at – gegründet, haben also auf nationaler Ebene schon das umgesetzt, was nun auf internationaler Ebene folgen soll.
Für mich ist das ein tolles Beispiel, wie Föderalismus funktionieren kann. Die Daten liegen bei den jeweiligen Ländern und können virtuell zusammengeführt werden.
Inzwischen ist, Gott sei Dank, die Technik so weit, dass die vorhandenen Geodaten trotz verschiedener Systeme zusammengeführt werden können, da sie OGC-konform, also OpenGIS-konform sind.
Damit dann aber der internationale Zugang zum überregionalen Metadatenkatalog problemlos möglich sein wird, werden noch einige Anstrengungen zu unternehmen sein.
Da die EU per Verordnung vorschreibt, wie die Daten auszusehen haben, wird eine Harmonisierung der Daten notwendig sein, die von den Ländern dann entsprechend umzusetzen ist.
Was ich mir persönlich noch wünschen würde, ist, dass nicht nur die behördlichen Daten der Länder und Gemeinden, sondern auch die vielen wertvollen Daten aller privaten Anbieter, wie Vermessungsbüros oder Zivilingenieure, in diese gemeinsame Datenbank einfließen.
Es wird auch noch zu klären sein, wer für welche Art der Datenfreigabe beziehungsweise Datenweitergabe wie viel verlangt. Egal, ob die Daten über das Bundesamt für
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