BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Auf Bundesebene – Sie haben den Verkehrsbereich erwähnt; jetzt könnte ich es mir leicht machen und sagen, dafür bin ich nicht zuständig – sind von den elf SUPs sechs alleine im Verkehrsbereich abgeführt. Ohne jetzt irgendwelche Dinge verteidigen zu wollen, muss ich sagen, dass dort, wo es Sinn macht, schon geprüft wird. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber wie? Wie?) Deswegen gibt es das ja, und es ist auch das Ziel des Protokolls, das Sie heute beschließen, dass wir ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt, aber auch der Gesundheit gewährleisten, damit, wenn Pläne oder Program­me – zum Beispiel Raumordnungs- oder Abfallwirtschaftspläne – erstellt werden, eben auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wird.

Wichtig ist dabei als zentraler Schritt, dass ein Umweltbericht erstellt wird und dass eben auch die Öffentlichkeit beteiligt wird. Es ist ja niemandes Interesse, die Öffentlich­keit auszuschließen – bitte stellen Sie das nicht so dar! –, weil das auch nicht Ziel der Sache ist. Es ist wichtig, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Umweltbehörden beteiligt sind und dass diese Ergebnisse der SUP dann beim Entwurf des Plans oder des Programms berücksichtigt werden sollen. – Das ist die eine Sache.

Bezüglich des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ist es ebenfalls so, dass es einen verbesserten Zugang der Öffentlichkeit zu den Informatio­nen geben soll.

Das ist ja alles im Lichte von stärkerer Transparenz und öffentlichem Zugang zu be­trachten. Es hat ja niemand Interesse daran, etwas zu verheimlichen, und es gewinnt niemand etwas dabei, wenn landesweite Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsre­gister gemacht werden.

Das ist ja, muss man schon sagen, auch für die Wirtschaft eine Herausforderung, aber sie macht das. Diese Daten werden zur Verfügung gestellt, um eben Umweltbelastung zu vermeiden und zu verhindern. Ich verweise nur auf das Umweltinformationsgesetz, das wir beschlossen haben – ein Teil der Umsetzung dieses Konzeptes –, oder auf das Umwelthaftungsgesetz. Diese und andere Maßnahmen haben zum Ziel, die Situation der Umwelt zu verbessern und Öffentlichkeit zuzulassen.

Dieses Register wird vom Umweltbundesamt geführt und auch entsprechend über das Internet zugänglich gemacht. Sie sehen, Transparenz und Öffentlichkeit sind vorhan­den, und daher ersuche ich Sie noch einmal: Überdenken Sie Ihre Haltung und stim­men Sie letztendlich doch zu, weil doch ein Fortschritt in der Umweltschutzpolitik zu verzeichnen ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder betrifft, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite