versitäten haben sich bisweilen immer wieder beklagt, dass die Reifeprüfungen in höheren Schulen in Österreich von unterschiedlicher Qualität seien, nicht vergleichbar seien, keine Verlässlichkeit vorliege. Das ist ein Vorwurf, der durchaus seine Berechtigung hat, keine Frage. Aber mit der Reifeprüfung neu, mit der standardisierten, teilzentralen, kompetenzorientierten Reifeprüfung, die uns jetzt in den Jahren 2013/14 und 2014/15 ins Haus steht, hat das österreichische Bildungswesen doch wieder den Anschluss an europäische Standards geschaffen. Man hat damit den durchaus berechtigten Forderungen der Universitäten, nämlich nach Seriosität, nach Vergleichbarkeit, nach Objektivität und Verlässlichkeit, Rechnung getragen und alle diese Forderungen außer Streit gestellt. (Bundesrat Dr. Schnider: Das haben wir gemeinsam beschlossen!) Ja, absolut, gemeinsam beschlossen, gemeinsam auch getragen.
Ich würde aber jetzt schon – mit Fug und Recht, würde ich meinen – erwarten, dass die abnehmenden Bildungsinstitutionen diese Bemühungen und diese Maßnahmen auch entsprechend honorieren und respektieren und diesen qualitätsverbessernden Maßnahmen Rechnung tragen. Damit meine ich die Universitäten, die tertiären Einrichtungen. Hiezu kommt noch, dass allen Abgängern auch noch detaillierte Informationen bezüglich ihrer Bildungsgänge im Sekundarbereich mitgegeben werden, Informationen darüber, welche Wahlpflichtfächer sie besucht haben, welche autonomen Lehrpläne es in diesen Schulen gegeben hat, welche Schwerpunktsetzungen es gegeben hat, in welchen Gegenständen sie maturiert haben sowieso, aber auch die Themen der vorwissenschaftlichen Arbeit und so weiter. Also all das, was sie entsprechend qualifiziert, wird auch noch mitgegeben.
Das heißt, das Reifeprüfungszeugnis war bisher schon der Türöffner und die Eintrittskarte für ein Universitätsstudium, und ich meine, dieses Reifeprüfungszeugnis neu muss zumindest weiterhin und erst recht ein elementarer Bestandteil sein für ein Qualifikationsmodell, das eben den Zugang zu tertiären Einrichtungen ermöglicht. Doch diametral entgegen diesen Maßnahmen, nämlich vergleichbare Reifeprüfung vom Neusiedler See bis zum Bodensee, steht der Verordnungsentwurf, der die Rektorate ermächtigt, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen. Jedes Rektorat kann irgendein Aufnahmeverfahren festlegen. Von Standardisierung, von Übereinstimmung überhaupt keine Rede. Das heißt, da wird diametral entgegengearbeitet.
Und da stimme ich mit Frau Kollegin Mühlwerth überein: Sie sitzen in einem Haus, die beiden Ministerinnen. Sprechen Sie sich nicht miteinander ab? (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Karl.) Dann tun Sie es doch, bitte! Sprechen Sie sich miteinander ab, was die Reifeprüfung neu vorsieht, welche Möglichkeiten und Hoffnungen man den Jungen jetzt mitgibt mit dieser Reifeprüfung neu, während man auf der anderen Seite sagt, das zählt alles nicht, das Reifeprüfungszeugnis zählt nicht mehr, denn es zählt das, was die Rektorate jetzt festlegen werden. Das kennt zwar keiner, denn jedes Rektorat macht etwas Eigenes. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Schnider.) Ja, Moment! Auf der einen Seite sprechen wir von Standardisierungen, auf der anderen Seite macht jedes Rektorat mit diesem Entwurf zur Verordnung, was es will. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und auf der Strecke bleiben die, um die es eigentlich geht, nämlich die Absolventen unserer höheren Schulen und die Studenten.
Ich meine, wir sollten uns in dieser Debatte wirklich mehr auf die Behebung der eklatanten Unterfinanzierung der Universitäten, die Behebung von Ressourcenmängeln konzentrieren, ebenso wie auf die Maßnahmen für die Treffsicherheit der Studienwahl und die Beobachtungsphasen statt versteckter Knock-out-Kriterien.
Österreich hinkt bei der Akademikerquote massiv hinterher, und das Einzige, worüber wir diskutieren, ist, wie Österreich noch weniger Akademiker produzieren kann. Wir brauchen nicht eine kleine, gut ausgebildete Elite, sondern möglichst viele kreative, in-
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