BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 61

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es geht heute nicht um die Aufnahme der S 34 in das Bundesstraßengesetz, sondern um die Verlegung der Trasse. Seit 2006 ist diese Straße im Bundesstraßengesetz. Wa­rum die Trasse nunmehr verlegt wird, ist mir völlig unerklärlich. Ich kann mir nicht vor­stellen, dass es ökologisch besser sein soll, die gegenständliche Variante zu wählen. Dass damit die grüne Lunge St. Pöltens zerschnitten wird, steht aber fest.

Bei der Ostvariante wäre schon ein Autobahnknoten vorhanden, bei der Westvariante muss dieser erst neu errichtet werden. Es wäre fairer gewesen, beide Varianten – so­wohl die Ost- als auch die Westvariante – genau zu prüfen, und zwar auf die Wirt­schaftlichkeit hin, aber nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch in Bezug auf die laufenden Kosten.

Die Autofahrer müssen bei dieser neuen Trassenführung täglich einen Umweg in Kauf nehmen. Mitten in die grüne Lunge St. Pöltens wird nun nicht nur die Schnellstraße, sondern auch ein Autobahnknoten in der Größenordnung des Voralpenkreuzes mit 300 000 Quadratmetern entstehen.

Der Bau der Ostvariante wäre nicht nur aufgrund der topographischen Gegebenheiten vernünftiger gewesen, er hätte auch die nunmehr kommende Überlastung der A 1 zwi­schen dem neuen Autobahnknoten und der Abfahrt St. Pölten verhindert. Eine Entlas­tung der B 20, der Bundesstraße 20, durch eine direkte Anbindung an die S 33 wäre die logische Folge gewesen.

Mit diesem Projekt werden Hunderte Millionen Euro falsch ausgegeben. Es wird viel Geld für eine verfehlte Verkehrspolitik ausgegeben. Obwohl die Asfinag pleite ist, wird da ein Projekt umgesetzt, das eine Bürgermeisterlobby entgegen allen Experten­meinungen durchgeboxt hat. Diese Variante bringt weder eine vernünftige Anbindung an die S 33 noch eine Entlastung der B 20.

Bei dieser Variante ist zu bemängeln: Die Hochrangigkeit der Schnellstraße ist nicht nachgewiesen! Der Hinweis des Verkehrsministeriums, der Gesetzgeber habe den Auf­trag zur Errichtung einer Traisentalstraße bereits früher erteilt und dass daher nichts mehr zu prüfen sei, ist nicht stichhaltig. Bei der ursprünglichen Beschlussfassung wur­de davon ausgegangen, dass die S 34 Teil einer zukünftigen Achse von Tschechien bis nach Slowenien sei, während sie jetzt nur Wilhelmsburg und den Bezirk Lilienfeld an die A 1 und an die Landeshauptstadt St. Pölten anschließen soll.

Der Bau der Schnellstraße ist nach der Alpenkonvention unzulässig. Als Österreich dieser Konvention beitrat, war der Bau der S 34 noch nicht beschlossen. Die Behaup­tung des Ministeriums, die Alpenkonvention sei wegen eines Rückwirkungsverbotes nicht anzuwenden, ist daher unrichtig.

Die Errichtung dieser Schnellstraße in die Kleinstadt Wilhelmsburg und in den Bezirk Lilienfeld, die bevölkerungsärmste Gegend in Niederösterreich, widerspricht dem in der Bundesverfassung festgelegten Grundsatz von Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.

In den von der Asfinag eingeholten Gutachten (Zwischenruf des Bundesrates Kainz) angeblich unabhängiger Sachverständiger wurden die Ergebnisse bezüglich Linienfüh­rung, Verkehrsprognosen, Wirtschaftsentwicklung, Reisezeitgewinn, Nachhaltigkeit, Um­weltziele, Schutz der Anrainer und so weiter geschönt, um den Bau der Schnellstraße zu rechtfertigen.

Das Ministerium begnügt sich in seiner zusammenfassenden Erklärung mit dem Hin­weis, die befürwortenden Gutachten seien von sachkundigen Experten erstellt worden. Völlig ignoriert wurden entgegenstehende Gutachten von Bürgerinitiativen und wahr­haft unabhängigen Gutachtern.

Ich bin überzeugt davon, dass die Bürgerinitiativen alle zugunsten des Schnellstraßen­baus ergehenden Beschlüsse mit allen Mitteln bei allen österreichischen und euro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite