BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 60

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12.11.308. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (577 d.B. und 633 d.B. so­wie 8296/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Bitte um den Bericht.

 


12.11.44

Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 6. April 2010 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


12.12.33

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Beim Bau von Schnellstraßen wird immer über die Variante diskutiert – ob Süd, Mitte, West oder Nord, wie auch immer –, aber eines stellt sich auch immer wieder heraus: Auf die Be­dürfnisse der Bevölkerung wird nicht eingegangen. Die Bevölkerung freut sich oft, wenn nach Jahrzehnten eine Schnellstraße oder Umfahrungsstraße errichtet wird, und ist dann bitter enttäuscht, wenn ihre Anliegen nicht berücksichtigt werden.

Bei der S 34, der Traisental Schnellstraße, ist das der Fall. Prinzipiell sind wir für die Errichtung der S 34, weil das die Bevölkerung des Traisentales so will und es auch eine gute Sache ist, aber wir sind gegen die Westvariante, und zwar deshalb, weil eine Anbindung an den Knoten A 1/S 33 mit der Westvariante nicht direkt erfolgen kann. Die Westvariante geht durch bestes landwirtschaftliches Nutzland, das damit zerstört wird. Es ist auch ein Erholungsgebiet in der Umgebung von St. Pölten; dieses Gebiet wird auch als die grüne Lunge von St. Pölten bezeichnet. Durch den Bau der Westvariante entsteht ein zweiter, riesiger Autobahnknoten westlich von St. Pölten.

Die Ostvariante, die auch wir befürwortet hätten, wäre direkt an den Knoten A 1/S 33 angebunden worden und wäre entlang des Traisenflusses in Richtung Traisental geführt worden. Das wäre für uns und auch die Mehrheit der dortigen Bevölkerung die bessere Variante gewesen.

Schaut man sich das Ranking der Asfinag an, so hat die S 34 eine Bewertung der Rentabilität von minus zehn. Diese Westvariante ist daher sowohl verkehrspolitisch als auch betriebswirtschaftlich völlig unrentabel. Diese Straße wird nur deswegen gebaut, weil der Landeshauptmann von Niederösterreich eine Aufschließung von Betriebsbau­gebiet in der Nähe von Wilhelmsburg verbunden mit einem Autobahnanschluss haben möchte. (Ruf bei der ÖVP: Wer wird den haben wollen? – Bundesrätin Kerschbaum: Das ist eigentlich nicht Sinn einer Autobahn!)

Mit dem Bau dieser Straße wird auch gegen die Alpenkonvention verstoßen. Öster­reich hat sich laut Protokoll der Alpenkonvention vertraglich verpflichtet, keine Transit­strecken im Alpenbereich mehr zu errichten. Die S 34 ist jedoch der Beginn einer mög­lichen Abkürzung von der West Autobahn zur Süd Autobahn. (Ruf bei der ÖVP: Geh!)

 


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