BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 63

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Damit wurde auf die Wünsche der Bevölkerung, auf die Wünsche der Gemeindevertre­ter und der Bürgerinitiativen eingegangen.

Darüber hinaus haben sich die Gemeinden entlang der B 50, außer Schützen am Ge­birge, im Zuge der Volksbefragung 2001 gegen eine Umfahrung der Ortsgebiete aus­gesprochen.

Das Burgenland geht da mit Landeshauptmann Hans Niessl und mit Baulandesrat Hel­mut Bieler mit einem guten Beispiel voran, um die Anrainer von Schützen am Gebirge zu entlasten. Das Land investiert rund 20 Millionen €. Die Planung der Umfahrung Schützen am Gebirge findet nicht hinter verschlossenen Türen statt – im Gegenteil: Landesrat Helmut Bieler initiiert einen offenen Planungsprozess, in dem die Bevölke­rung aktiv in die Planung der Umfahrung eingebunden wird. Die Diskussion über eine Weiterführung der S 31 nach Neusiedl ist durch die Unterzeichnung eines Notariatsak­tes unter Umsetzung der Umfahrung Schützen durch das Land nun endgültig vom Tisch.

So reagiert die Politik in unserem Bundesland auf die Bedürfnisse und Anliegen un­serer Menschen. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist – es ist der rot-goldene Weg im Burgenland.

Unsere Fraktion wird dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


12.26.25

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn diesem Ge­setz ein Zahn gezogen ist – Kollege Sodl hat es schon angesprochen, das Demons­trationsverbot auf den Autobahnen –, gibt es für uns doch noch genug eitrige scharfe Zähne, die drinnen sind und deretwegen wir dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen können.

Ein Punkt ist die Regelung betreffend die Änderung von Bescheiden. Es gibt in dieser Regelung sogenannte immissionsneutrale Änderungen. Ich bin neugierig darauf, wer feststellen wird, ob eine Änderung immissionsneutral ist. Im Prinzip wird es wahr­scheinlich so ablaufen, dass die ASFINAG sagt: Wir hätten es gerne so und nicht so!, und irgendjemand auf der Bezirkshauptmannschaft wird dann sagen: Das ist immis­sionsneutral. Wir kennen das von den Berechnungen bei Autobahnen, das ist immer alles immissionsneutral, weil der technische Fortschritt die Emissionen sowieso in den Griff bekommt.

Mein Anliegen ist, dass man jetzt eine Regelung bezüglich der Durchsetzung von Be­scheidauflagen macht und keine Regelung bezüglich einer Abänderung von Bescheid­auflagen. Es wäre sehr dringend notwendig, dass man das, wenn man schon Verfah­ren einleitet, um zum Beispiel die Umweltverträglichkeit zu prüfen, was der Bescheid sagt, das umzusetzen ist, damit die Sache umweltverträglich ist, auch wirklich durch­setzen kann. Aber das ist leider nach wie vor nicht wirklich der Fall.

Der Hauptgrund unserer heutigen Ablehnung ist natürlich die S 34, beziehungsweise die S 34 ist ja nur ein Teil. Unser Ansinnen – Sie reden immer wieder von Sparwillen; auch der Herr Finanzminister redet von Sparwillen – wäre, dass man sich sämtliche Autobahnprojekte in diesem Anhang 2 des Bundesstraßengesetzes noch einmal nicht nur im Hinblick auf ökologische Kriterien, sondern auch im Hinblick auf wirtschaftliche Kriterien anschaut. All die Strategischen Prüfungen Verkehr, die ich bis jetzt gesehen habe, haben ergeben, dass in Wirklichkeit die Kosten/Nutzen-Relation bei Umfahrungs­straßen und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs am besten ist – das gilt auch für


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