BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 41

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In diesem Sinne sage ich ein Dankeschön für die Unterstützung meiner Petition. – Wir stimmen natürlich diesem Gesetzentwurf sehr gern und dankend zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bit­te, Herr Kollege.

 


10.34.52

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Lebensmittelsicherheit wird mit diesen Bestim­mungen verbessert. Die Listerien-Causa rund um den verunreinigten Quargel hat meh­rere Tote gefordert, und das ist auch der Grund, warum das Lebensmittelsicherheits­gesetz novelliert wird. Holländische Frischmilch, deutscher Topfen und eine Verarbei­tung in der Steiermark führten zu einem „Hartberger Bauernquargel“, der mit Listerien verunreinigt war. Die Quargel-Affäre hat deutlich gezeigt, dass hinsichtlich des bishe­rigen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes unbedingter und erheb­licher Verbesserungsbedarf besteht.

Bevor nicht durch ein amtliches Gutachten die Gesundheitsschädlichkeit eines Lebens­mittels eindeutig festgestellt worden war, waren dem Gesundheitsministerium keinerlei Maßnahmen erlaubt. In Zukunft ist das Gesundheitsministerium verpflichtet, bereits bei begründetem Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches eine öffent­liche Warnung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zu veran­lassen. Diese Information erfolgt, sofern Personen erkrankt sind und weitere Gefährdun­gen nicht ausgeschlossen werden können.

Ein weiterer Punkt dieser Novelle ist die künftige alleinige Zuständigkeit der AGES zur Festsetzung, Änderung und Streichung von Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln. Der Gesundheitsminister ist in Zukunft auch verpflichtet, jährlich einen Lebensmittel­sicherheitsbericht zu veröffentlichen, der alle Prüfungen, alle Beurteilungsgrundsätze und Kontrollergebnisse mit Beschreibung der Vorgangsweisen der Lebensmittelbehör­den und der AGES genau darstellt. Diese Maßnahme soll insbesondere dem Verbrau­cher eine bessere Transparenz bieten und ihn über aktuelle Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelkontrollergebnisse auf dem Laufenden halten.

Mit Inkrafttreten dieser Novelle haben auch Lebensmittellabors, die Analysen für Unter­nehmen durchführen, die Pflicht, die AGES über Isolate und Keime, falls diese melde­pflichtige Krankheiten auslösen könnten, zu informieren. Eine derartige Informations­pflicht bestand in der bisherigen Fassung nur für den Unternehmer.

Insgesamt sind mit diesem längst fälligen Gesetzesantrag zur Änderung des Lebensmit­telsicherheitsgesetzes viele Maßnahmen umgesetzt worden, die theoretisch sehr sinn­voll klingen. Diese Gesetzesnovelle soll die Vermittlung von Informationen an die Be­völkerung beschleunigen. Diese neuen Regelungen führen zu mehr Transparenz und Sicherheit für die Konsumenten. Und die Behörde kann auch ohne Gesundheitsschäd­lichkeitsgutachten handeln und den Produktionsstopp, die Rückholung von Produkten und das Sperren des Betriebes anordnen.

Die Behörde wird auch in Zukunft verpflichtet sein, bereits bei Bestehen eines dringen­den Verdachtes, dass ein Lebensmittel eine Krankheit auslöst, eine öffentliche Warnung zu veranlassen. Diese Warnung erfolgt durch die AGES.

Die Behörde konnte bis dato nur bei Vorliegen eines amtlichen Gutachtens „gesund­heitsschädlich“ warnen und auch nur dann, wenn die Warnung des Unternehmens aus­blieb. Die Verpflichtung des Unternehmens, ebenfalls zu warnen, bleibt aber von dieser Bestimmung unberührt.

 


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